Am 19. Januar 2024: Berufungsprozess von Alassa vom Gericht wetterbedingt abgesagt
Am Freitag, 19. Januar 2024, wird das Berufungsverfahren von Alassa Mfouapon, Bundessprecher des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI, am Amtsgericht Ellwangen verhandelt.
Alassa war im Juni 2020 vom Ellwanger Amtsgericht wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und zweimaliger unerlaubter Einreise ohne Pass nach Deutschland zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte Alassa Mfouapon Berufung eingelegt.
In der Presseerklärung schreibt der Freundeskreis:
Gegen Abschiebungen, Polizeiwillkür und reaktionäre Hetze gegen Flüchtlinge! Wir fordern den Freispruch für Alassa Mfouapon! Kommt am 19. Januar zum Prozess nach Ellwangen!
Am 19. Januar 2024 führt der Flüchtlingsaktivist Alassa Mfouapon, Bundessprecher des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität, erneut einen wichtigen Prozess für demokratische Rechte von Flüchtlingen vor dem Amtsgericht Ellwangen. Er legte Berufung ein gegen eine ungerechtfertigte Verurteilung wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei seiner Abschiebung nach Italien am 20. Juni 2018. Mehrere Hauptanklagepunkte wurden im Juni 2020 vom Gericht auf Kosten der Staatskasse abgewiesen. In Alassas Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen wurde ohne richterlichen Beschluss eingedrungen. Und das nur eineinhalb Monate nach dem brutalen Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge in der LEA Ellwangen, der bundesweit für Empörung sorgte und später für rechtswidrig erklärt wurde. Alassa wurde zum Gesicht des Widerstands der Ellwanger Flüchtlinge gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik, prägte die Losung „Jetzt reden wir“ und wurde bundesweit bekannt. Mit der Abschiebung sollte Alassa bestraft und die Solidaritätsbewegung kriminalisiert werden. …
Weil Alassa darauf bestand, seinen Anwalt zu informieren, bevor er in den Polizeiwagen stieg, der ihn zum Abschiebeflughafen bringen sollte, wurde er gewaltsam zu Boden gebracht und gefesselt – statt ihm dieses Recht zu gewähren. Alassa wurde dafür zu 40 Tagessätzen verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte mehr als das Dreifache gefordert.
Alassa Mfouapon, seine Anwälte und seine vielen Mitstreiterinnen und Mitstreiter fordern am kommenden Freitag einen vollständigen Freispruch! Seit wann ist das Beharren auf einem demokratischen Recht ein Akt des Widerstands? Alassa Mfouapon wurde bei der Abschiebung sein Telefon abgenommen – darauf basierte sein Beharren, und es ist unstrittig, dass ihm das Telefon später wieder ausgehändigt wurde. Angesichts dessen mutet es sehr seltsam an, dass dennoch alle befragten Polizeibeamten – fast wortgleich! – übereinstimmend angaben, dass es ihm nie weggenommen worden sei! Und dass ihm deshalb auch niemand verwehrt habe, seinen Anwalt anzurufen.
Der Prozess findet vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidungen auf nationaler und EU-Ebene statt, die allesamt einen Kahlschlag bei der Wahrnehmung und Gewährung demokratischer Rechte von Flüchtlingen bedeuten: Kasernierung an den EU-Außengrenzen, kein Recht auf einen individuellen Asylantrag, keine anwaltliche Vertretung, keine legale Einreisemöglichkeit zur Asylantragstellung, kein Schutz der Persönlichkeitsrechte oder der Familie.
Gerade angesichts der jüngst bekannt gewordenen Geheimpläne faschistischer Kräfte und der AfD, die von millionenfachen ethnischen Massenvertreibungen phantasieren, ist es dringend notwendig, demokratische Rechte und den Gleichheitsgrundsatz entschieden zu verteidigen! Ein antifaschistisch begründetes Recht auf Flucht und Asyl muss für alle Menschen gelten! Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge!
Kommt am 19. Januar 2024 zum Prozess nach Ellwangen!
Um 8.15 Uhr organisiert der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität eine Kundgebung direkt vor dem Prozess, Ort: Am Marktplatz 6.