Autor: NW

  • Gesellschaftliches Engagement unerwünscht – Arbeiten verboten – staatlich verordnete Lebensrealität von Flüchtlingen in Deutschland

    Alassa Mfouapon – bundesweit bekannt für seinen friedlichen und selbstlosen Einsatz für demokratische Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen sowie gegen Polizeigewalt, wie er sie am 3. Mai 2018 beim rechtswidrigen Polizeigroßeinsatz in der LEA Ellwangen selbst erlebt hat, erhielt eine Einladung zum Kongress des Grundrechtekommittee, der am 16. Februar in Köln stattfand. Sein Antrag für die Teilnahme an diesem Kongress Karlsruhe verlassen zu dürfen, lehnte das Regierungspräsidium ab, da er „vollziehbar ausreisepflichtig“ sei. „Zur Sicherstellung der Anwesenheit und Erreichbarkeit während des laufenden Verfahrens ist der Aufenthalt (…) im Stadtkreis Karlsruhe zwingend erforderlich.“ Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Diese Ablehnung ist schikanös und dient in erster Linie dazu, das gesellschaftliche Engagement von Alassa Mfouapon zu unterdrücken. Die Begründung des zwingend erforderlichen Aufenthalts in Karlsruhe ist ein schlechter Witz angesichts der Tatsache, dass genau bekannt gewesen wäre, wo Alassa sich an diesem Tag aufhält. Verhindert werden sollte, dass sich Alassa bei diesem Kongress mit weiteren Menschenrechtsaktivisten verbindet.

    Auch einen kürzlich gestellten Antrag auf Arbeitserlaubnis lehnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, da Alassa in einer Erstaufnahmerichtung lebt. So lange Flüchtlinge dort leben, dürfen sie nicht arbeiten. Dabei sind sie in den ersten 6 Monaten verpflichtet, dort zu wohnen. Gleichzeitig missbrauchte die BILD Zeitung mit ihrer Hetzkampagne gegen Alassa M. im Januar 2019 das Arbeitsverbot, um ihn als arbeitsunwillige Person, die auf Kosten anderer lebt, darzustellen. Es gibt das konkrete Angebot für ein Praktikum und einen Ausbildungsplatz als Mediengestalter, das Alassa Mfouapon annehmen möchte, was ihm verwehrt wird. Angesichts einer solchen Behandlung erscheint doch „Integration“, die als Wort nur zu gerne im Mund geführt wird, von staatlichen Behörden wie dem Bundesamt für Migration und dem Regierungspräsidium Karlsruhe gar nicht erwünscht zu sein.

    Der Freundeskreis Alassa protestiert entschieden dagegen und fordert Bewegungsfreiheit und die sofortige Aufhebung des Arbeitsverbots – nicht nur für Alassa, sondern für alle Geflüchteten!

    Mit freundlichen Grüßen – Adelheid Gruber, Sprecherin

  • AfD erleidet erneut Niederlage – Innenministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt rechtmäßige Einreise von Alassa M.

    Mit Datum vom 18. Dezember 2018 reichte Lars Patrick Berg für die AfD einen Antrag beim Landtag ein mit 15 verhetzenden Fragen zur Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland, die die Landesregierung untersuchen sollte (Drucksache 16/ 5469). Mit der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 29. Januar 2019 wird nun sogar von dieser Stelle bestätigt: das Verhalten von Alassa M. und seinen Unterstützern ist rechtmäßig. Die Kriminalisierung von Alassa M. und seinen vielfältigen Unterstützern ist unhaltbar und unsäglich. So antwortet das Innenministerium auf die Frage ob gegen Alassa M. „Strafanzeige wegen Landfriedensbruch und/ oder anderer Straftaten in Zusammenhang mit seiner Rädelsführerschaft bei den Attacken gegen Beamte der Polizei gestellt wurde;“ wie folgt: „Dem Polizeipräsidium Aalen liegen kein Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn A. M. An den Vorkommnissen vom 30. April 2018 bzw. 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen bzw. hinsichtlich einer Rädelsführerschaft seiner Person an den genannten Vorfällen vor.

    Zur Frage „wie es zu erklären ist ist, dass er trotz Verfügung von Innenminister Seehofer aus 2018, dass alle Asylsuchenden mit Einreisesperren zurückzuweisen sind, einreisen konnte;“ lautet die Antwort eindeutig: „Die erneute Einreise des A.M. in das Bundesgebiet erfolgte am 21. Dezember 2018, mithin nach Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbots.

    Im 14. Punkt ihrer hetzerischen Anfrage fordert die AfD dass „in Anbetracht des besonders renitenten und „revolutionären“ Verhaltens des Betroffenen mit einem kopfstarken Unterstützungskreis im Rücken das ausländerrechtliche Verfahren des Landes vom „Sonderstab gefährliche Ausländer“ geführt“ und Alassa M. „besonders überwacht wird“. Dazu erklärt Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Ein besonderer Dorn im Auge ist der AfD offensichtlich dass Alassa M. inzwischen von einer breiten Solidaritätsbewegung gestärkt wird, die sich unter anderem in über 23 000 Unterstützern der online Petitionen des Ellwangen Appell (change.org/alassa) sowie „Alassa Alarm! Abschiebung droht!“ (openPetition) ausdrückt und sich überhaupt gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik richtet. Unerträglich ist es für die AfD wohl auch, dass Alassa M. nicht nur dafür kämpft in Deutschland bleiben zu können, sondern sich mit Herz und Verstand dafür einsetzt, dass die Fluchtursachen und nicht die Flüchtlinge bekämpft werden. Dass diese ganze Solidarität in einer weltanschaulichen Bandbreite von religiösen bis zu vom Kommunismus überzeugten Menschen getragen wird, geht der AfD über ihren Horizont.

    Der Freundeskreis führt auch in der kommenden Woche weiterhin das „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch. Montag bis Samstag, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr,  Kaiserstraße/ Ecke Waldstraße. Die interessierte Öffentlichkeit und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen.

    Mit freundlichen Grüßen, Adelheid Gruber.

  • Solidaritätserklärung mit Alassa

    Lieber Alassa,

    die Bundesvertretung von Solidarität International (SI) e.V. erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit Deinem Anliegen, hier in Deutschland Dein politisches Asyl durchzukämpfen gegen staatliche Repression und massiver Meinungsmache.

    Dein Fall wühlt auf!

    Aufwühlend für jeden Demokraten, der erlebt, dass bestehendes Recht weiter ausgehöhlt wird und Gesetze im Sinne der Rechtsentwicklung der Regierung geändert werden.

    Erschreckend die Diskussion ausgehend von Vertretern der faschistoiden AfD, die offen die Einführung der Todesstrafe fordern für Menschen wie Dich!

    Wir stehen auf Deiner Seite!

    Für uns als Verband, der sich der internationalen Solidarität und Hilfe verpflichtet sieht, war es von Anfang an klar, dass wir den Widerstand der Flüchtlinge in Ellwangen gegen Abschiebung und Kriminalisierung unterstützen und auch dabei mithelfen, dass sich die Betroffenen für ihre eigenen Rechte und Forderungen einsetzen.

    Das in ganz Deutschland dafür gesammelte Geld kommt aus vielen Tausenden Einzelspenden, von Tausenden von Menschen, die Dich in der ganzen Auseinandersetzung unterstützen wollen.

    Und diese ist schließlich schon länger zum bundesweiten Politikum geworden.

    Wir wünschen Dir und dem Freundeskreis Alassa weiterhin viel Erfolg!

    Es braucht Mut, Kraft und auch viel Geld, damit die Öffentlichkeitsarbeit breit und standhaft geführt werden kann und die Klagen gegen das Land Baden-Württemberg und die Polizei juristisch begleitet werden können.

    Wir versichern Dir, dass wir unser Möglichstes dafür tun.

    Mit solidarischen und herzlichen Grüßen

    Renate Radmacher, Ute Kellert, Jutta Seynsche

    – Sprecherinnen von Solidarität International (SI) e.V.

  • „Alarm Alassa!“: Neue Petition und täglich „Zelt der Solidarität“ in Karlsruhe

    Angesichts der sich zuspitzenden Gefahr einer erneuten Abschiebung von Alassa Mfouapon, weitet der Freundeskreis seinen Aktionsradius erheblich aus und gewinnt neue Unterstützer*innen. Juristisch wurde eine ausführliche Klageschrift/Eilanträge gegen den Bescheid des BAMF eingereicht.

    Am Sonntag den, 27.01. traf sich der Freundeskreis Alassa, der bisher vor allem in Stuttgart beheimatet war, zum ersten Mal in Karlsruhe und beschloss ein kämpferisches, optimistisches 10-Punkte Programm. Er konnte feststellen, dass sich immer mehr Menschen solidarisch mit dem aus Kamerun geflüchteten Alassa M. erklären gegen die von der BILD Zeitung und AfD-Kräften lancierte Verleumdungskampagne sowie die Abschiebungsanordnung des BAMF im Sinne der Verschärfungen des Asylrechtes aus dem Hause Seehofer/Strobl gegen ihn. Die Solidaritätsbewegung von Religion bis Revolution wächst gerade in diesem Gegenwind.

    Ab heute führt der Freundeskreis täglich ein „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch: Kaiserstraße / Ecke Waldstraße, 15 bis 18 Uhr. Dort kann am offenen Mikrofon diskutiert, kann der Freundeskreis und seine Arbeit kennen gelernt und jeder Interessierte selbst aktiv werden. Es können Solidaritätsschreiben, Briefe, Postkarten für Alassa abgegeben werden, der zur Zeit schwer erkrankt ist. Bei Musik, Essen und Trinken kann man sich stärken und über die neueste Entwicklung und den Stand der gerichtlichen Verfahren informieren. Zu Spenden wird aufgerufen, um die Öffentlichkeitsarbeit und die begleitenden juristischen Schritte zu finanzieren!

    Gegen die akute Abschiebungsanordnung wurde auch eine neue Petition gestartet: „Alarm Alassa!“ unter www.openpetition.de/!alassa. Dort können auch Listen heruntergeladen werden, um auf der Straße, vor Schulen und Betrieben Unterschriften zu sammeln. Aktuelle updates informieren dort die Unterzeichner und die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung, denn der „Fall Alassa“ ist zu einem Brennpunkt der gegenwärtigen fortschrittlichen Flüchtlingsbewegung gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik der großen Koalition mit ihrer Verschärfung der Asyl- und Abschieberegelungen mit dem Hauptdrahtzieher Seehofer geworden.

    Für Rückfragen steht der Freundeskreis Alassa gerne zu Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Adelheid Gruber
    Sprecherin Freundeskreis Alassa

  • Eine Info zwischendurch

    Liebe Freunde,

    die Rechtsanwälte haben einen Eilantrag gegen die erneute Abschiebeverfügung gestellt.fileadmin/download/Kampagne/Fluchtlinge/190126_PM_Anwaelte.pdf

    190126 PM Anwälte.pdf

    Hier ist außerdem eine neue Pressemitteilung. Alice Weidel musste ihre Hetze aus dem Internet entfernen!

    190126 PM zu Eilantrag und Unterlassungsaufforderung gegen Weidel und Gauland.pdf

  • Ngenyi im Jahr 2018

    2018 war für die Bevölkerung im Kongo ein sehr schwieriges Jahr. Die Lage hat sich noch mal weiter verschlechtert, besonders in Mbuji-Mayi – der Stadt mitten im Kongo, in deren Umgebung das Zentrum liegt.

     So schreibt uns Romain, der für das Zentrum aktiv ist:

    „Die allgemeine Lage für die gesamte Bevölkerung ist unerfreulich. Die Arbeitslosigkeit liegt nach wie vor bei etwa 90 % der Bevölkerung, v.a. unter den Jüngeren mit oder ohne einen Abschluss. Epidemien, z.B. Cholera und Ebola beginnen, sich über das ganze Land auszubreiten. Die Unsicherheit in Mbuji-Mayi und Umgebung ist jeden Tag und ständig spürbar. Die Kaufkraft fällt nur immer weiter, unerbittlich. In Mbuji-Mayi haben wir außerdem die Probleme der Trinkwasserversorgung sowie der Straßen, die unpassierbar sind, vor allem aus der Stadt hinaus wie zum Ngenyi-Zentrum. Selbst die Flughafenpiste zeigt schon Schäden.“

    Aber die Menschen geben nicht auf, und das Ngenyi-Zentrum ist ein wichtiger Anker – um gemeinsam Lebenshilfe, Kultur und Bildung und Auseinandersetzung über die Zukunft zu organisieren.

    2018 haben Mitglieder unseres kongolesischen Partnervereins mit unseren Spendengeldern unter anderem weitere Bänke für den Versammlungssaal gebaut, sowie das gemauerte Haus innen und außen fertig verputzt, Decken und Fußböden hergerichtet und es von außen gegen Schlagregen gesichert. Der ist zur Regenzeit immer sehr heftig.

    Für den Saal fehlen noch die Wände, die erst einmal provisorisch mit neuen Schilfmatten geplant sind.

    Unser Partnerverein im Kongo Ngenyi asbl versammelt die Frauen regelmäßig, um über Hygieneregeln zu sprechen, damit die hohe Kindersterblichkeit eingedämmt wird und zur Vermeidung von Cholera, die seit Februar besonders in der Gegend grassiert.

    Auch die Aids-Aufklärung ist ein wichtiges Thema.

    Neu ist die Beratung, sich zur Selbstversorgung in Kooperativen zusammenzuschließen, um die gemeinsame Bestellung der Felder und Viehzucht zu organisieren.

    Das Zentrum diskutiert auch mit den Bewohnern der Umgebung über die angekündigten landesweiten Wahlen und einen Katastrophenplan, „um die außergewöhnliche Situation im Land mit gewöhnlichen Mitteln lösen zu lernen“, wie sie sagen.

    Ein absoluter Renner ist nach wie vor der Fußball. „Die Fußbälle des Zentrums haben eine große Anziehungskraft für die Jugendlichen der Umgebung, sie treffen sich hier täglich zum Sport und Fußballspiel“, schreibt uns Romain.

    Ihre/Deine Unterstützung für das Ngenyi-Zentrum ist letztlich auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Fluchtursachen.

    Denn mit seinem Aufbau verbindet sich internationale Solidarität, Vertrauen in die eigene Kraft und eine Arbeit für die Zukunft der Jugend.

    Twasakidila – Danke!

  • Leben und Kampf im Township Smiling Valley

    Bei einem Aufenthalt als Brigadistin für die 2. Internationale Automobilarbeiterkonferenz (IAC) in Südafrika hatte Irene vom Marikana-Vorstand die Gelegenheit, ein Interview mit Frauen eines kämpferischen Stadtteilkomitees in Smiling Valley zu machen. Smiling Valley ist eine wilde Siedlung am Rande des Townships Mdantsane bei East London. Der Marikana-Vorstand in Deutschland hat beschlossen, den Kampf des Stadtteilkomitees für bessere Lebensbedingungen mit Informationen, Geld- und Sachspenden zu unterstützen. Das wird unser nächster Schwerpunkt, nach der Unterstützung der IAC in Südafrika. Als Sachspenden werden in Südafrika z.B. Brillen und Brillengestelle benötigt, ausgemusterte Handys (mit intaktem Akku und Ladekabel) oder Powerbanks, auch um langanhaltende Stromausfälle zu überbrücken. Gloria, Nobantu und Flacki berichten über ihr Leben und den mutigen und ausdauernden Kampf in Smiling Valley.

    Leben und Kampf im Township Smiling Valley

    Interview von Irene-Marikana-Vorstand mit 3 Frauen, die in Smiling Valley leben.

    Ihr lebt alle im Township Smiling Valley. Bitte berichtet uns von eurem Leben und eurem Kampf

    Nobantu: das Township Smiling Valley gibt es seit 1994. Dort wohnen etwa 1000 Menschen, die sich das Land genommen und ihre Shacks (einfache Hütten aus Wellblech) darauf gebaut haben. Zuerst hatten wir überhaupt kein Wasser, keinen Strom und keine Toiletten.

    Gloria: Seit 2016 haben wir aufgrund eines Kampfes mit der Stadtverwaltung Wasser bekommen. Aber nicht für jedes Haus. Wir müssen uns das Wasser mit Eimern von einer etwa 2 km entfernten Wasserstelle holen. Ihr könnt euch denken, wie mühselig das ist.

    Flacki: Aber das sind nicht unsere einzigen Probleme. Es gibt keine Schule und kein Krankenhaus. Die Kinder haben einen langen Weg zur Schule durch den Busch. Das ist sehr gefährlich, weil es dort Schlangen gibt.

    Gloria: Nicht nur Schlangen. Dort verstecken sich Kriminelle und es werden immer wieder junge Mädchen und Frauen vergewaltigt, manchmal auch getötet.

    Nobantu: es wird auch viel gestohlen, zum Beispiel das Vieh, das sich die Leute auf ihrem Grundstück halten und wovon sie auch leben. Diese Kriminellen sind Tag und Nacht unterwegs.

    Flacki: wir können noch nicht mal die Polizei rufen, weil unsere Handys wegen fehlender Elektrizität oft nicht aufgeladen ist. Auch unsere Nahrung verdirbt sehr schnell, weil wir keinen Kühlschrank haben.

    Gloria: ein weiteres Problem ist das der Hygiene. Die einfachen Toiletten, ohne Wasser ziehen natürlich Mücken und anderes Viehzeug an. Dadurch werden Krankheiten übertragen. Vor allem die Kinder leiden darunter. Viele Kinder haben auch Krätze.

    Nobantu: dann gibt es hier auch noch eine Großfleischerei. Sie lassen das ganze Blut vom Schlachten in den Nahoon River ein, der mit drei Dämmen gestaut wird und Seen bei uns in der Nähe bildet. Überall stinkt es dann und das ist ebenfalls eine Quelle für Krankheiten.

    Wie habt ihr bisher dagegen gekämpft?

    Gloria: wir organisieren die Menschen in der Gemeinde. Den ersten großen Kampf hatten wir im August 2012. Wir gingen morgens um 3.00 zum Highway und zündeten Reifen an. So müssen die Leute von der Stadtverwaltung einen großen Umweg zu ihrer Arbeitsstelle machen.

    Nobantu: Acht Menschen wurden dabei verhaftet, darunter auch ich. Sie mussten uns aber aufgrund des Protestes nach einem Tag wieder freilassen. (Sie lacht dabei).

    Gloria: Jetzt haben wir einen weiteren Kampf begonnen. Wir zogen in einem friedlichen Marsch zur Stadtverwaltung und übergaben ein Memorandum. Eine Angestellte nahm es entgegen und versprach, dass wir in zwei Wochen eine Antwort bekämen. Bisher gab es keine Antwort. Wir sind dreimal hingegangen und haben nie jemand von den Verantwortlichen angetroffen.

    Nobantu: für nächste Woche planen wir ein Meeting mit der Gemeinde. Von der Stadtverwaltung laden wir niemanden mehr ein, weil sie sowieso nicht kommen.

    Gloria: Das Ziel des Meetings ist, zu klären, wie wir unseren Forderungen im nächsten Jahr Nachdruck verleihen können. Das wird dann demokratisch abgestimmt. Der Vorstand unseres Komitees, in dem auch Nobantu und ich mitarbeiten, hat entschieden, auch andere Organisationen außer der CPSA(ML) (Communist Party South Africa – Marxisten-Leninisten), die im Komitee bereits vertreten ist, zur Unterstützung einzuladen. z.B die EFF (economic freedom fighters), den PAC (Panafrican Congress) und auch den ANC, weil man mit den Mitgliedern zusammenarbeiten muss. Auch die Frauenorganisation „Abanqobi-Women Together“ und die South-African-German Friendship Society Marikana unterstützen das.

    Könnt ihr uns etwas über eure Vorstandsarbeit berichten?

    Nobantu: der Vorstand organisiert die Kämpfe. Wir machen den Menschen klar, dass sie für ihre Rechte kämpfen müssen. Die Menschen müssen aufwachen!

    Gloria: Wir sprechen auch darüber, dass man im Kapitalismus immer kämpfen muss und dass der Kampf geführt werden muss gegen die gesamte Ausbeutung und Unterdrückung bis wir den Sozialismus erreicht haben, wo es keine Ausbeutung und Unterdrückung der Massen mehr gibt.

    Irene: Wie könntet ihr euch eine Zusammenarbeit und Unterstützung mit der deutsch-südafrikanischen Freundschaftsgesellschaft Marikana vorstellen?

    Gloria: Das wichtigste ist, dass ihr die Zustände in Smiling Valley in Deutschland bekannt macht. Den Leuten sagt, wie es uns geht. Schön wäre es, wenn wir ein gemeinsames Hilfsprojekt hätten. Damit die Menschen hier sehen, dass sie in ihrem Kampf nicht alleine stehen. Die internationale Solidarität ist so wichtig für uns. Wir haben in Smiling Valley schon etwa 50 Mitglieder für die südafrikanisch-deutsche Freundschaftsgesellschaft Marikana gewonnen, weil die Menschen den Gedanken der internationalen Solidarität verstehen.

    Nobantu: Vielleicht könnt ihr auch Spenden und Medikamente sammeln. Wir können z.B. auch ein kleines Haus brauchen mit einem Stromgenerator, wo man Medikamente kühlen kann. Dort könnte man die Menschen auch beraten.

  • BAMF lehnt in ungewöhnlicher Blitz-Entscheidung die Bearbeitung des Asylfolgeantrags von Alassa erneut ab und ordnet seine Abschiebung an

    1.    Der kamerunische Flüchtling Alassa M. hatte am 21. Dezember 2018 einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Er wird durch uns anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien eine rassistische Pogromstimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die „Junge Freiheit“ musste bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung im Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir bedanken uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der Unterstützung und Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender gefragt ist.

    2.    In einer politisch motivierten schnellen Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019 (zugestellt am 17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines Asylantrags als unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen Behandlung) und Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive Verschlechterung des Gesundheitszu- standes) bezogen auf Italien vorliegen würden und eine erneute Deportation nach Italien angeordnet. Der Bescheid ist mehrfach bezogen auf die Darstellung von Fakten falsch, setzt sich in weiten Teilen aus Textbausteinen zusammen, ignoriert die schwere psychische Erkrankung von Alassa M. und die menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien. Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig.Wir werden im Auftrag von Alassa M. sein demokratisches Recht wahrnehmen und innerhalb der Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erheben.

    3.    Mit der Entscheidung des direkt und weisungsgebunden dem Bundesminister des Innern Seehofer (CSU) unterstellten BAMF soll gezielt ein Flüchtling, der sich vorbildlich für die Rechte aller Flüchtlinge und ihren Zusammenschluss mit der deutschen Bevölkerung einsetzt, abgeschoben werden. Seehofer exerziert hier auch vor, wie reaktionär er sich künftig die Abschiebung von Flüchtligen vorstellt, die er pauschal mit Straftätern auf eine Stufe stellt. Dazu erfolgte eine direkte Zusammenarbeit mit der italienischen Regierung. Bereits zu Beginn des Bescheides wird betont, dass die italienischen Behörden ausdrücklich erklärt hätten, dass Alassa M. nach Italien deportiert wird. Wörtlich heißt es: „Die italienischen Behörden erklärten mit Schreiben vom 11. Januar 2019 ihre Zuständigkeit für die Bearbeitung des Asylantrags….“ Dies ist völlig atypisch entgegen der üblichen Praxis der italienischen Behörden. In der Asylpraxis ist kaum ein Fall bekannt, in dem italienische Behörden auf Anfragen des BAMF in Dublin-III-Angelegenheiten reagierten, und schon gar nicht in diesem Tempo. Die nunmehrige ausdrückliche Zustimmung Italiens zeigt auch, dass die öffentlichen Salvini-Äußerungen, Italien würde keine Flüchtlinge zurücknehmen, Schall und Rauch sind, wenn es um eine reaktionäre Zusammenarbeit gegen Flüchtlinge auf höchster Ebene geht.

    4.    Der Bescheid enthält u. a. folgende Falschdarstellungen:Er behauptet, Alassa M. habe in Italien nie einen Asylantrag gestellt. Tatsächlich geht auch aus der Verfahrensakte des BAMF hervor, dass dieser bereits am 10.01.2018 zum Ablauf des Asylverfahrens in Italien nach seiner Einreise am 30.08.2017 Stellung genommen hatte. So erklärte er, dass er nach seiner Ankunft in das Asyllager Leguria verlegt worden sei, erkrankt gewesen ist und eine medizinische Behandlung verweigert worden sei. Wörtlich: „Bei meiner Ankunft sollte ich ins Krankenhaus kommen, ich wurde aber nicht hingebracht. Die haben gesagt, man muss erst das Asylprozedere durchlaufen, mit einem Dokument, das ich dann bekomme, kann ich dann ins Krankenhaus. … Sie haben jeden Tag gesagt, ich soll abwarten, bis sie für mich einen Interviewtermin (zur Begründung des Asyls) haben.“Der am 21.12.2018 in der BRD erneut gestellte Asylantrag behandelte ausdrücklich die aktuelle Situation der Flüchtlinge in Italien nach Verabschiedung der sog. Salvini-Gesetze. Er wies nach, dass spätestens jetzt systemische Mängel im Asylverfahren in Italien vorliegen sowie menschenunwürdige Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge. Dazu wurde Bezug auf aktuelle Gutachten sowie Presseberichte genommen. Ohne sich damit auch nur ansatzweise auseinanderzusetzen heißt es im Bescheid: „Die jüngsten Gesetzesveränderungen, welche Anfang Dezember in Kraft traten und gemeinhin unter dem Namen Salvini-Dekret firmieren, begründen keine individuelle Gefahr im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung.“ (des EGMR – Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm. RA Meister) Ein Artikel der anerkannten Menschenrechts-Nachrichtenagentur IRIN vom 07.12.2018 unter der Überschrift„Neue italienische Gesetze verstärken das rigorose Vorgehen gegen Hilfe für Asylsuchende“ geht auch auf die wahre Situation von Flüchtligen ein, die wie Alassa M. in Italien als nicht registrierte Flüchtlinge keinerlei staatliche Hilfe erhalten und – so die Recherchen von IRIN – von „grundlegenden Dienstleistungen in Gesundheitsvorsorge sowie Rechtshilfe zu erhalten“ ausgeschlossen sind.

    5.    Der Bescheid berücksichtigt nicht die schwere psychische Erkrankung von Alassa M.. Untersuchungen belegen, dass er u. a. aufgrund erlittener Folter in Libyen, des Ertrinkens seines zweijährigen Kindes im Mittelmeer schwer erkrankt ist. Unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung und der aktuellen Situation in Italien ist er als besonders Schutzberechtigter anzusehen. Bei einer erneuten Deportation nach Italien droht ihm dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 2 der EMRK. Aufgrund seiner psychischen und physischen Gesundheitssituation würde sich diese im Falle einer Abschiebung nach Italien bis hin zu einer extremen Gefahr verschlechtern.

    6.    Die Verherrlichung der menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien durch die Seehofer-Behörde BAMF hat auch den Hintergrund, dass Bundesinnenminister Seehofer auch in Deutschland extrem verschlechterte Zustände für Flüchtlinge anstrebt. Flüchtlinge, wie Alassa M., die sich für das Recht auf Flucht und gegen Polizeigewalt und –willkür einsetzen (wie bei dem Protest gegen die große Polizeirazzia am 03.05.2018 in Ellwangen) und die Solidaritätsbewegung sind ihnen ein Dorn im Auge.

    7.    Der empörende BAMF-Bescheid vom 14.01.2019 berührt die ganze demokratische Öffentlichkeit und Bewegung der Flüchtlingssolidarität. Er zeigt, wie das Bundesinnenministerium künftig gedenkt, in Hauruckverfahren demokratische Rechte außer Kraft setzen zu wollen. Damit soll nicht nur Alassa M. persönlich, sondern die ganze Solidaritätsbewegung, das Eintreten für ein fortschrittliches Asylrecht und das demokratische Recht auf freie politische Betätigung getroffen werden.

    ablehnungsbescheid-vom-bamf.pdf

  • Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die BILD-Zeitung in Sachen Alassa M. beim Landgericht Hamburg eingereicht

    Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019

    Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass unsere Kanzlei gegen die falsche, reißerische und volksverhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2 und als Aufmacher sowie auf www.bild.de juristische Schritte einleiten wird.

    Am 10.01.2019 haben wir nunmehr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Herausgeber Axel Springer SE beim Landgericht Hamburg eingereicht. U. a. haben wir beantragt, dass „BILD“ unter Androhung eines Ordnungsgeld bis 250.000,00 € oder Ordnungshaft untersagt wird, die Falschbehauptungen (http://t1p.de/uafu) über unseren Mandanten, seine ohne seine Einwilligung veröffentlichten Fotos weiter zu verbreiten. Weiter wurde beantragt, dass „BILD“ den Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ von der Website von www.bild.de zu entfernen hat.

    Da die Springer SE auf unser Abmahnungsschreiben vom 05.01.2019 „keine Veranlassung“ zur Abgabe der geforderten Unter¬lassungs¬¬erklärung sah, hat unsere Kanzlei, wie angekündigt, gerichtliche Schritte eingeleitet.Für weitere Informationen und bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Stierlin – Rechtsanwalt –

  • Rassistische Attacken auf Sprecherin des Freundeskreises Alassa!

    Rassistische Attacken auf Sprecherin des Freundeskreises Alassa!

    Die Rückkehr von Alassa und die Öffentlichkeitsarbeit des Freundeskreises wurden in verschiedenen rechten Netzwerken, in BILD und FAZ mit Lügen, mit Hetze und Verleumdungen kommentiert – in diesem Klima fühlen sich offenbar rassistische Kräfte zu Übergriffen und persönlichen Attacken ermutigt: So geschehen am 2. Januar, wo ein Anrufer der Sprecherin des Freundeskreises, Adelheid Gruber, in rassistisch-sexistischer Fäkalsprache wünschte, sie möge „verrecken“, sowie am 4. Januar, wo eine Gruppe Jugendlicher vor ihrer Wohnung mit rassistischen Parolen randalierte.

    Gegen diese Angriffe protestiert der Freundeskreis auf Schärfste! Anzuprangern sind aber nicht nur die Angreifer selbst, sondern auch die Gruppierungen – vorneweg AfD- und Pegida-nahe Kreise, die in den sozialen Netzwerken einen widerlichen shitstorm gegen Alassa Mfouapon und den Freundeskreis entfachten und Medien wie BILD, die bewusst Lügen verbreiten und eine Pogromstimmung erzeugen. Insbesondere die Berichterstattung der BILD wird von diesen Kreisen offenbar als Aufforderung zur Hetzjagd auf alle diejenigen verstanden, die sich für Geflüchtete und für selbstverständliche demokratische Rechte einsetzen! Es sind diese ultrarechten, rassistischen und faschistoiden Kräfte, die die Demokratie bedrohen und „rechtsfreie Räume“ schaffen.

    Wehret den Anfängen! – Mit freundlichen Grüßen -Freundeskreis Alassa