Monat: März 2019

  • Aktion „Tausche Rose gegen Spende“ zum 3. Mal erfolgreich!

    Zum Internationalen Frauentag am 8. März wollten wir wieder die Aktion „Tausche Rose gegen Spende“ für das Frauenprojekt Sitsope in Togo machen. Das ist ein Frauen -Selbsthilfeprojekt, bei dem die Frauen lernen zu batiken und zu nähen und sich ihren Lebenunterhalt zu verdienen. Dazu gehören auch Kurse in Gesundheit und Lesen und Schreiben. Ganz beflügelt bauten wir auf, denn die Blumenhändlerin hatte uns 50 wunderschöne Rosen in verschiedenen Farben geschenkt. Sie war von unserer Aktion überzeugt und wusste auch selbst, dass das Leben der Menschen in den abhängigen Ländern wegen der Ausplünderung durch die Konzerne immer schwerer wird.

    In anderthalb Stunden hatten wir die 50 Rosen gegen eine Spende an den Mann und an die Frau gebracht. Wir holten aus einem Supermarkt nochmal 10 Stück, und die waren auch bald weg. Am Schluss hatten wir 188 € in unseren Spendendosen, das ohne Abzüge an Sitsope überwiesen wird.

    Trotz des schmuddeligen Wetters blieben viele Passanten stehen, ließen sich interessiert über Sitsope und die Arbeit von SI informieren und nahmen gerne die Flyer mit.

    Wieder hat sich bestätigt: Wenn man sich für eine gute Sache einsetzt, kann man viel Unterstützung finden. Zwei wurden Mitglied, die es eigentlich schon länger werden wollten. Noch ein neues Mitglied kam in einem Imbiss direkt nach der Spendenaktion dazu. Ein erfolgreicher Tag.

    Und am Wochenende kam noch eine Einzelspende von 50,00 € dazu, weshalb wir schlussendlich insgesamt 238,00 einnehmen konnten.

    OG Schwäbisch Hall

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  • Die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am 3.5.2018 in der LEA Ellwangen ist nicht mehr zu leugnen!

    Im September 2018 reichte Alassa M. Klage gegen das Land Baden-Württemberg gegen den brutalen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018 ein. Dieser Polizeieinsatz wurde ohne richterlichen Beschluss durchgeführt, war zudem gewaltsam und brutal. Die Menschen – viele ohnehin von der Flucht traumatisiert – wurden nachts aus dem Schlaf gerissen, aus den Betten gezogen, mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gebracht.

    Nun gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, 9. Kammer, vom 15. Februar 2019 (AZ: 9 K 1669/18), das Auffassung, dass ein solcher Einsatz rechtwidrig war, unterstützt.

    In diesem Hamburger Urteil wird festgestellt, „dass die Beklagte (Stadt Hamburg/Ausländerbehörde) nicht berechtigt war, die Zimmer der Kläger (Geflüchtete in einer Sammelunterkunft) in den Morgenstunden des 16. Februar 2017 zu betreten und zu durchsuchen.“

    In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass auch die Unterbringung von Geflüchten in einer Sammelunterkunft – in Familienzimmern oder in Räumen, in denen mehrere Alleinstehende zusammen wohnen – als grundgesetzlich geschützter Wohnraum zu betrachten ist, dessen Betreten oder gar Durchsuchen nur mit richterlicher Genehmigung oder im Falle von Gefahr im Verzug erlaubt ist. Das Gericht stellt fest, dass das Asylgesetz „im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen (§47 AsylG) und Gemeinschaftseinrichtungen (§ 53 AsylG) selbst den Begriff des Wohnens (verwendet)“.

    Dazu der Anwalt von Alassa M., Roland Meister: „Es ist sehr wichtig, dass jetzt auch aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg am 23.1. 2019 eindeutig festgestellt hat, dass die Wohnräume in einer Flüchtlingsunterkunft nicht ohne Gerichtsbeschluss betreten und durchsucht werden dürfen. Die nächtlichen Durchsuchungen und Razzien zu Abschiebungszwecken wurden eindeutig als rechts- und verfassungswidrig gekennzeichnet. Das Urteil unterstreicht aber auch den groben Verstoß der Landesregierung Baden-Württemberg gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz bei ihren Polizeieinsätzen am 30.4. und 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen, an denen sie weiterhin festhält. In der Klage gegen das Land Baden-Württemberg ist dieses positive Urteil sicher hilfreich. Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf um die demokratischen Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen. Herzliche Glückwünsche von meiner Seite aus an die kirchliche Hilfsstelle für Geflüchtete ‚Fluchtpunkt‘, die diesen Prozess ezidischer Flüchtlinge aus dem Irak angestoßen hatte.“

    Das Urteil des Hamburger Gerichts unterstreicht, dass es keinerlei Unterscheidung geben darf bei schutzwürdigen Rechten zwischen Menschen der Mehrheitsbevölkerung und Geflüchteten. Menschenrecht ist Menschenrecht!

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