Kategorie: Stuttgart

  • Stadt Stuttgart darf nicht mehr wegen BDS diskriminieren!

    Stadt Stuttgart darf nicht mehr wegen BDS diskriminieren!

    Palästinakomitee Stuttgart:

    Stadt Stuttgart darf nicht mehr diskriminieren!

    Für die Überwindung Siedlerkolonialismus und Apartheid, für das Sichtbar­machen der palästinensischen Geschichte steht der Nakba-Tag, mit dem die Palästi­nen­ser:innen an die ethnische Säuberung im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels erinnern. Wir begehen diesen Tag am 14. Mai auf dem Stuttgarter Schlossplatz zusammen mit unseren jüdischen Freund:innen, mit denen wir eine Bewegung bilden. Professor em. Fanny Reisin ist unsere Schirm­frau. Es gibt palästinensischen Tanz, Musik, Bilder von Palästina aus der Zeit vor 1948, Redebeiträge und die Nakba-Ausstellung der Flüchtlingskinder im Libanon.

    Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des April-Infobl@tts des Palästinakomitee Stuttgart sind zwei wichtige Erfolge vor Gerichten: Das Landgericht Stuttgart hat im Eilverfahren entschieden, dass die Kontokündigung der BW-Bank wegen der BDS-Unterstützung unwirksam ist, kurz zuvor hatten wir schon gegen die Löschung von der Website der Stadt Stuttgart vor dem Verwalt­ungsgericht Stuttgart gewonnen. In beiden Fällen war der Druck rechtsextremer Kräfte wie der AFD (in Landtags- und Gemeinderatsanfragen) sowie des weit rechtsstehenden Journalisten Benjamin Weinthal auf die Institutionen, die unsere Rechte verweigerten, unübersehbar. Wir sind erschrocken, dass die betroffenen Institutionen sich davon zu einem offensichtlich nicht rechtmäßigen Schritt haben verleiten lassen. Die Urteile stärken die Zivilgesellschaft.

    Palästina-Nakba Tag am 14. Mai auf dem Stuttgarter Schlossplatz von 13.00 – 18.00 Uhr

    Die Forschungen zur Nakba, zur ethnischen Säuberung Palästinas im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels, belegen die Gescheh­nisse in überwältigender Weise. Und die Nakba geht weiter von Jerusalem, Hebron, Nablus bis nach Jaffa, von Galiläa bis in den Nakab/Negev, überall werden die Palästin­enser­:innen verdrängt und ihrer Existenzgrundlagen beraubt. Der Apartheid­vorwurf für das gesamte historische Mandatspalästina ist auch vielfach nachgewiesen. Mit dem Nakba-Tag zeigen wir mit kulturellen und politischen Beiträgen die Lebendigkeit der palästinensischen Kultur und des Widerstands, der von Palästinenser:innen und oppositionellen Jüd:innen gemeinsam getragen wird. Kommt und solidarisiert euch!

    Link zum Flyer: https://senderfreiespalaestina.de/pdfs/palaestina-nakbatag-2022.pdf

  • Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart – Asyl für Esra Y.!

    Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart – Asyl für Esra Y.!

    Pressemitteilung des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI – Regionalgruppe Süd

    26/03/2022

    Mit einem wichtigen Erfolg endete gestern die Klage der jungen kurdischen Medizinstudentin Esra Y. auf Anerkennung ihres Asylantrages vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht.

    Gleich zwei Vertreter des Amts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren erschienen – dieses ungewöhnlich große Aufgebot machte gleich zu Anfang der Verhandlung deutlich, dass sie auf Abweisung der Klage und somit auf Ablehnung des Asyls bestehen. Mit ihrer Begründung – Esra Y. sei angeblich in der Türkei zurecht wegen krimineller Vergehen verurteilt worden – stellt sich die dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde voll hinter das Urteil des faschistischen Erdogan-Regimes, das den gerechten Befreiungskampf des kurdischen Volkes als „Terror“ kriminalisieren will.

    Dass es sich bei Esras „Vergehen“ im Gegenteil um einen zutiefst humanitären Einsatz im Kriegsgebiet von Rojava unter Lebensgefahr gehandelt hatte – das stellte sich im Laufe des Verfahrens so klar heraus, dass die BAMF-Vertreter schließlich nicht umhinkonnten, ihren Antrag zurückzuziehen.

    Mit Geduld und Interesse hörte sich die Vorsitzende Richterin die Lebensgeschichte der jungen Frau an, die schon als Kind die Angriffe türkischen Militärs gegen ihr kurdisches Dorf miterleben musste. Diese Erfahrungen von Gewalt und Diskriminierung insbesondere gegenüber den kurdischen Frauen, prägten ihren Wunsch, Ärztin zu werden. Als Rojava und die Stadt Kobane vom faschistischen IS angegriffen wurde, und die Bevölkerung sich mit ihren Selbstvereidigungseinheiten YPG und YPJ heldenhaft gegen die mordenden Banden zur Wehr setzte, folgte sie als Medizinstudentin einem Aufruf, dort medizinische Hilfe zu leisten – sie behandelte jeden unterschiedslos und fragte nicht, ob es sich um zivile Opfer handelte, oder um Kämpferinnen und Kämpfer der Selbstverteidigungseinheiten. Bei einem Beschuss der Krankenstation durch den IS wurde sie selbst schwerst verletzt und bewusstlos in die Türkei zurückgebracht. Vom türkischen Staat, der offen mit dem IS kooperierte, erhielt sie jedoch keine medizinische Hilfe, sondern eine Anklage, Gefängnis und Folter. Ihr selbstloses Engagement hatte ihr jedoch große Anerkennung und eine Auszeichnung der Istanbuler Ärztekammer eingebracht. Nur mithilfe von Freunden und der demokratischen Öffentlichkeit gelang es ihr, ein Minimum an medizinischer Versorgung zu bekommen und schließlich auch die vorläufige Freilassung aus der Haft und die Flucht nach Deutschland.

    Doch um ihre Anerkennung als Flüchtling musste sie hier vier Jahre lang kämpfen. Jetzt endlich kann sie hier die Sprache weiter lernen und ihr Medizinstudium zu Ende bringen.

    Das Gericht vermied es, die Frage zu beantworten, ob es sich, wie vom Bundesinnenministerium behauptet, bei YPG/YPJ um „terroristische Vereinigungen handelte“ – diese Frage wird demnächst auf europäischer Ebene höchstrichterlich entschieden werden. Doch Esra Y., ihr Anwalt Roland Meister und die Sympathie der Kundgebungsteilnehmer*Innen vor dem Gericht – kurdische Vereine und Frauenorganisationen aus Stuttgart und Heilbronn, der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität und Solidarität International – ließen keinen Zweifel daran, dass sie es für vollständig berechtigt halten, dass die kurdische Bevölkerung um ihre Befreiung kämpft und sich dafür auch organsiert! Die internationale Solidarität ist auf ihrer Seite!

  • Stuttgart Kundgebung: „Kein Mensch flieht grundlos“

    Stuttgart Kundgebung: „Kein Mensch flieht grundlos“

    SI Stuttgart führt am 26.5. zusammen mit dem Freundeskreis Flüchtlingssolidarität eine Kundgebung mit Informationsstand zum Thema „Kein Mensch flieht grundlos“ durch und möchten euch dazu herzlich einladen.

  • Geschützt: Mutige Stuttgarter Frauen

    Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anzuzeigen, gib bitte dein Passwort unten ein: