Solidarität International e.V. beteiligt sich nach Kräften an den diesjährigen Ostermärschen und unterstützt den Aufruf der „Neuen Friedensbewegung“. Darin heißt es:
„Die EU plant weitere unvorstellbare 800 Milliarden Euro Kriegskasse. Das ist der Plan zu weiterer eskalierender Aufrüstung und konkreter Kriegsvorbereitung, und zwar dauerhaft und ohne Grenze nach oben.“
Mit diesen Rüstungsausgaben einher geht eine Diskussion über die „Wehrfähigkeit im Inneren“, die Feindbilder zementiert und Hysterie verbreitet. Im Aufruf heißt es deshalb weiter:
„Begleitmusik ist die nationalistische, rassistische und militaristische Verhetzung aller Bereiche der Gesellschaft.“
Die Bundesvertretung von Solidarität International e.V. (SI) ruft deshalb die Gruppen von SI auf, sich entsprechend ihren Kräften an den Ostermärschen zu beteiligen und vor allem unter der Jugend für den Gedanken der Völkerfreundschaft und internationalen Solidarität, gegen jeden Militarismus und Rassismus zu werben. Eine Mitgliedschaft in SI ist die eindeutige Positionierung in diesem Sinne. Sie geht von einer monatlichen Dauerspende von 1,50 EURO bis zur aktiven Mitarbeit in einer Ortsgruppe von SI.
Unser Bundesvorstandsmitglied Larry musste sich vor dem Amtsgericht Nürnberg wegen der Verwendung der Parole „From the river to the sea“ verantworten. Die Richterin ließ es kalt, dass er damit Frieden für alle Menschen in der Region wollte.
Am 2. November 2023 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Parole „From the river to the sea“ in der Folge des Anschlags der Hamas vom 7. Oktober 2023 mit vielen toten jüdischen Zivilisten und 200 Geiseln verboten. Begründung: sie sei angeblich eine ausschließlich von der Hamas verwendete, antisemitische Parole, die das Existenzrecht Israels bestreite. Die Verwendung der Parole ist mitnichten in jedem Fall eine Zustimmung zur Hamas. Nichts desto trotz werden landauf, landab Menschen, die die Parole verwenden – unabhängig von ihrer inhaltlichen Aussage und Absicht, von Staatsanwaltschaften und Polizei verfolgt, angezeigt und verklagt. Oft handelt es sich um Kritiker des Völkermords an den Palästinensern durch das israelische Militär und Regierung, Leuten also, die – verbockt wie sie sind, gleiches Recht für alle Menschen fordern, auch für Palästinenser. Also: Schutz für die Zivilbevölkerung, ungehinderter Zugang zu Nahrung, Wasser und Medikamenten.
Während also Staatsanwaltschaften und Polizei von Amts wegen aktiv werden, sind sich deutsche Gerichte durchaus nicht einig. Manche lehnen eine unkritische Übernahme des Faeser-Erlasses ab, zumal er ohne nähere Begründung einfach eine Behauptung zur umstrittenen Parole aufstellt. So gibt es Gerichte, die entschieden haben, dass der Kontext und die Absicht berücksichtigt werden müssen, was dann zu Freisprüchen oder milden Strafen führte.
Solch ein Verfahren um die Parole „From the river to the sea …“ fand am 10. März vor dem Amtsgericht Nürnberg gegen unser Mitglied der Bundesvertretung von Solidarität International e.V. (SI) und bekennenden Juden Larry statt. Er hatte am 6. Januar 2024 auf einer Solidaritätskundgebung mit der palästinensischen Bevölkerung und ihrem Freiheitskampf eine Rede gehalten, in der er sich unter anderem wunderte, warum gerade diese Parole als Auflage für den Aufzug von der Behörde verboten worden sei. In besagter Rede führte er aus, dass es in seiner amerikanischen Heimat ein Lied gäbe, das Frieden und Freiheit „from the sea to the shining sea“ für alle Menschen verkünde. Er sei eben auch für Palästina für Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit „from the river to the sea“.
In seiner Stellungnahme vor Gericht führte er weiter aus, dass er im jüdischen Glauben erzogen worden sei. Er praktiziere seinen Glauben und in seiner Gemeinde ist er neben dem Rabbi der einzige, der aus der Thora vorlese. Durch seinen Glauben sei es ihm nicht egal, wenn Menschen in Not wären, wenn Unrecht geschehe, soziale Probleme bestünden oder die Natur zerstört werde. So empfinde er großes Unrecht in Palästina. Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie seien ihm sehr wichtig. Er las aus seinem Gebetsbuch vor: „… ob unserer Sünden wurden wir aus unseren Ländern vertrieben und von unserem Boden entfernt … weil wir gesündigt haben.“ Nach seiner Meinung gehe es für das jüdische Volk darum, sich vor Gott zu bewähren und das sehe er momentan nicht gegeben.
Der Staatsanwalt wiederholte darauf ungerührt sein Eingangsplädoyer, die Parole sei ein Kennzeichen der Hamas und unterstellte Larry einen Vorsatz, weil er vor 2000 Menschen gesprochen hatte. Er verstieg sich dann zu der Behauptung, Demokratie verteidige man nicht, wenn man Hamas-Parolen verbreite.
Offensichtlich war der Staatsanwalt der Meinung, dass Demokratie darin bestehe, Regierungserlasse unkritisch auf die Gesellschaft anzuwenden und Kritiker an der Regierungspolitik der bedingungslosen Unterstützung der israelischen Regierung mundtot zu machen.
Larrys Anwalt stellte die Anschuldigungen richtig: Es wurde nicht die Parole begründet, sondern kritisiert. Die Parole ist interpretierbar und nicht eindeutig, weshalb die Verwendung der Parole grundsätzlich nicht haltbar ist. Die Auflage der Innenministerin selbst ist rechtswidrig, da ohne Begründung aufgeführt. Die Rechtsprechung in Deutschland dazu ist uneinheitlich. So stufte das Landgericht Mannheim die Meinungsfreiheit höher ein und bewertete auch die genaue Argumentation bei der Verwendung der Parole. Dabei ging der Angeklagte straffrei aus (Legal Tribune Online vom 7.6.24).
Die Richterin schloss sich jedoch der Haltung des Staatsanwalts an und verurteilte Larry zu 50 Tagessätzen à 15 €. Er habe als langjähriger politischer Aktivist die Parole nicht spontan verwendet. Billigend in Kauf genommen hätte er, dass die anwesenden ca. 2000 Kundgebungsteilnehmer die Parole im Sinne der Hamas verstanden hätten. Dieses Urteil folgt der Linie der Kriminalisierung der Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf und der Kritik an der hemmungslosen Unterstützung für den israelischen Völkermord durch die deutschen Politik.
Die etwa 40 Besucher, die aus Solidarität mit Larry gekommen waren, hatten schon vor der Verhandlung eine kleine Solidaritätskundgebung vor dem Gericht abgehalten. Im Saal – streng beäugt vom Wachtmeister – waren sie zu „Ruhe und Ordnung“ gezwungen. Doch mit Urteilsverkündung gab es lautstarken Protest: „Mit diesem Urteil, ist mein Glaube an Gerechtigkeit tief erschüttert worden“, rief eine Frau in den Saal. Und ein Mann qualifizierte das Urteil als antisemitisch, was die Richterin sogleich zum Anlass nahm, seine Personalien einzufordern. Die Repression hat viele Mitläufer – und dieses Urteil kann durchaus dazugezählt werden.
Larry geht in Berufung. Der breiten Solidarität und finanziellen Unterstützung darf er sicher sein.
Unter den Prozessbeobachter*innen konnten für den Hilfsfonds Demokratische Rechte von SI 281,20 € gesammelt werden, die für Prozess- und Rechtsanwaltskosten in dem weiter gehenden Verfahren eingesetzt werden.
Es wurde ein Konto in das Hilfsfonds Demokratische Rechte für diese Sache eingerichtet. Kontoinhaber: Solidarität International (SI) e.V. IBAN DE86 5019 0000 6100 8005 84 BIC FFVBDEFF – bei der Volksbank Rhein/Main BLZ 501 900 00 STICHWORT: Larry Zweig Bei Angabe von Namen und Adresse wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt; diese gibt es immer zum Jahresanfang (also in dem Fall Januar/Februar 2026).
Du bist internationalist und sprachbegeistert? Du möchtest deine Fähigkeiten einbringen in den internationalen Zusammenschluss der Arbeiter- und Frauenbewegung, in den Kampf gegen Weltkriegsgefahr, Faschismus und globale Umweltkatastrophe? Dann bist du hier genau richtig!
Liebe Freundinnen und Freunde von Solidarität International, ihr seid Teil des Rebellischen Musikfestival und deshalb wollen wir euch informieren! Ihr habt vielleicht von den bürokratischen Schikanen der Stadt Essen gegenüber dem Rebellischen Musikfestival gehört? Es ist ihnen, in der Großstadt Essen, scheinbar nicht möglich uns einen Platz für das Rebellische Musikfestival zur Verfügung zu stellen. Genaueres und aktuelle Pressemitteilungen findet ihr auf unserer Homepage. Auf jedenfall machen wir am Montag, 27.01., eine Protestaktion in Essen. Wir würden uns freuen, wenn ihr euch daran beteiligt und einen Beitrag leistet. Vielleicht habt ihr eine Gruppe in Essen, die sich daran beteiligen kann? Was denkt ihr?
Viele Grüße
Das Rebellische Musikfestival steht für organisierte und überparteiliche Zusammenarbeit. Gegen Sexismus, Rassismus und Drogen! Gib Antikommunismus keine Chance! Solidarität International e.V. (SI) ruft auch zu dieser Protestaktion auf und hat einen Redebeitrag angemeldet.
Die Vorbereitungsgruppe für den Aufbau der Europakoordinierung der Bergarbeiter ruft zu Spenden für den Kampf der Bergarbeiter in Georgien auf
Am 1. November, unmittelbar nach den Wahlen in Georgien, wurden die Manganminen in Chiatura stillgelegt, während der Tagebau verschiedener Genossenschaften nicht eingestellt wurde. Rund 3.000 Bergleute und 2.000 Metallarbeiter der Gruppe „Georgian Managanese Ltd“ wurden ausgesperrt und sollen auf 40-60% ihres Lohns verzichten. … Hintergrund ist der weltweite Verfall der Manganpreise aufgrund von Spekulationen. Die Rohstoffun-ternehmen in aller Welt geben ihre Krise an die Bergleute weiter. … Die Bergleute bildeten eine Bergarbeiter-Initiativgruppe: „Wir haben beschlossen zu kämpfen, bis unsere Forderungen erfüllt sind“, erklärten die Manganbergleute von Chiatura (Georgien) im November 2024. Ihre Forderungen sind Verbesserungen bei der Entlohnung und Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit und Umweltschutz.
Um einen Kampf führen zu können, bedarf es der notwendigen finanziellen Mittel, um ihn zu organisieren. Die Vorbereitungsgruppe für den Aufbau der Europakoordinierung verpflichtet sich, Spenden zur Stärkung der Kampfkraft der Bergleute in Chiatura zu sammeln und diese zu 100% an die Initiativgruppe der Bergleute in Chiatura weiterzu-leiten.
Die Initiativgruppe in Chiatura verpflichtet sich, aktuelle Berichte für die Bergleute in Europa zu ver-öffentlichen, die Spenden im Interesse der Kampfkraft der Bergleute zu verwenden und darüber Re-chenschaft abzulegen. Die Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International e.V. (SI) hat die Verwaltung des Spendenkontos übernommen.
Am 7. Dezember 2024 wurde der Solidaritätspakt zwischen ICOR (Internationale Koordinierung revolutionärer Parteien und Organisationen) und der Al-Awda Health & Community Association abgeschlossen. Es ist ein säkulares Gesundheitsnetzwerk in Gaza und arbeitet beständig, todesmutig und unter härtesten Bedingungen. Der Solidarpakt wurde auf der ICOR-Website veröffentlicht. Damit gehen die gesammelten Spenden der Spendensammlung „Gaza soll leben“ nun unmittelbar nach Gaza. Zunächst gehen die Gelder in die Akuthilfe. Für später sind die Weichen gestellt auf den künftigen Krankenhausbau der ICOR in Gaza. Der Solidarpakt beruht auf Gegenseitigkeit: Al Awda wird u.a. über die Verwendung der Gelder berichten und außerdem Informationen aus erster Hand geben sowie aktiv mit der ICOR die Konzeption des künftigen Krankenhauses erörtern.
In Deutschland werden die Spenden für „Gaza soll leben“ über das Konto von Solidarität International e.V. (SI) gesammelt und weitergeleitet. SI verbürgt sich dafür, 100% der Spenden entsprechend dem Spendenzweck weiterzuleiten:
Spendenkonto: Solidarität International IBAN: DE 86 5019 0000 6100 8005 84 Stichwort: Gaza soll leben
Unsere Mitgliedsorganisation Heyva Sor a Kurdistanê e. V. ruft angesichts des Vordringens von dschihadistischen Kräften in Syrien und dem Terror des türkischen Staates zur Soforthilfe für Rojava auf. In ihrem Aufruf schreiben sie:
„In dieser gefährlichen Situation beschloss die autonome Verwaltung von Rojava (DAANES; Nord- und Ostsyrien), die umzingelte Bevölkerung zu evakuieren und in sichere Gebiete zu bringen. Diese Entscheidung ebnete den Weg für eine große Migrationswelle, sollte aber ein Massaker an zehntausenden Menschen verhindern. Zweifellos wird dieser Prozess viel Leid mit sich bringen, und zehntausende Kinder, Frauen und ältere Menschen werden den harten Wintertemperaturen ausgesetzt sein.“
Solidarität International e.V. (SI) unterstützt den Spendenaufruf von Heyva Sor a Kurdistanê e.V. und ruft zur Verbreitung ihres Spendenaufrufs auf.
Ende September haben wir in Esslingen ein Sponsorenessen durchgeführt um die Spendensammlung „Gaza soll leben“ zu unterstützen. Wir haben aus dem Kochbuch „Jerusalem“ gekocht, in dem ein Israeli und ein Palästinenser ihre Lieblingsrezepte aus ihrer Heimatstadt Jerusalem zusammen getragen haben. Natürlich haben wir die Rezepte vorher ausprobiert. Es gab eine Suppe als Vorspeise, Salate, Dips, und zum Hauptgang Fleischbällchen mit dicken Bohnen und Reis. Zum Nachtisch gab es einen Orangenkuchen. Bei den Gerichten war für jeden etwas dabei und allen 10 Gästen hat es geschmeckt. Wir haben an dem Abend Solidarität International e.V. (SI) allgemein vorgestellt: wie SI arbeitet, mit Projektpartnern vor Ort auf Augenhöhe und finanziell unabhängig und natürlich wurde konkret über die Spendensammlung „Gaza soll leben“ und die aktuelle Lage vor Ort berichtet. Es kamen spannende Gespräche zustande und ein Kollege von der Umweltgewerkschaft war dabei, der sehr anschaulich über das Recycling-Projekt in Kara Tepe berichten konnte. Auch haben wir gemeinsam den Song „We will not go down“ gesungen. Insgesamt haben wir 350,- Euro eingenommen, die wir zu 100% an die Spendensammlung „Gaza soll leben“ abführten und wir haben zwei neue Mitglieder gewonnen. So ein Sponsorenessen werden wir uns auf jeden Fall wieder vornehmen und wir können es nur empfehlen: man kann bei leckerem Essen viel Neues erfahren und verbringt gemeinsam einen kurzweiligen Abend!
Montagsdemo mit Protest gegen den Krieg in Gaza
Bei zwei weiteren Gelegenheiten konnten wir in Esslingen insgesamt 70,- Euro für „Gaza soll leben“ sammeln. Unter anderem bei unserer Montagsdemo im November bei der wir großartige musikalische Unterstützung von einem Straßenmusiker hatten der unsere Demo mit Anti-Kriegsliedern begleitet hat und auch am offenen Mikrofon mit diskutiert hat. Es war eine kleine Demo aber die Rückmeldungen auch von Passanten sind ganz klar: niemand will Krieg, wir alle wollen in Frieden leben!
Petition für Lamine Cissé an den Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland
Wir appellieren an Sie, unseren Freund und Mitstreiter Lamine Cissé vor der Abschiebung zu bewahren und ihm ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu gewähren.
Lamine hat in seiner Heimat Senegal großes Unrecht erlitten und wurde verfolgt. Da ihm dort Folter, Gefängnis und sogar der Tod drohen, bitten wir Sie eindringlich, diese Petition zu unterschreiben, damit Lamine in Deutschland bleiben kann. Lamine reiste am 17. November 2017 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde, da der Senegal als „sicheres Herkunftsland“ eingestuft wird. Doch die Realität, die Lamine in seinem Heimatland erfahren hat, sieht anders aus. Seit dem 12. November 2019 lebt er mit einer Duldung in Deutschland und hat sich seitdem vollständig integriert. Nach seiner Ankunft in Engen am Bodensee ergriff Lamine begeistert die Möglichkeit, ein Praktikum bei der Firma Stengele GmbH zu absolvieren. Er hinterließ dort einen so positiven Eindruck, dass ihm sofort ein Ausbildungsplatz zum Metallbauer angeboten wurde. Die Firma setzte sich aktiv bei den zuständigen Behörden für eine Arbeitserlaubnis für Lamine ein. Die Ausbildung sollte am 1. September 2023 beginnen. Doch trotz aller Bemühungen wurde die Ausbildungsduldung mit der Begründung abgelehnt, dass er als Staatsangehöriger eines „sicheren Herkunftslandes“ keine Arbeitserlaubnis erhalten könne. Lamine ist in Deutschland nicht nur ein fleißiger und engagierter Auszubildender, sondern auch ein aktives Mitglied/Sprecher im Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International. Er setzt sich unermüdlich für die Rechte von Flüchtlingen ein und unterstützt sie bei ihrer Integration, insbesondere bei der Teilnahme an Sprachkursen und der Suche nach Arbeit. Seine Sprachkenntnisse sind für die Kommunikation mit anderen Flüchtlingen von unschätzbarem Wert. Eine Abschiebung nach Senegal würde für Lamine nicht nur das Ende seines Lebens in Deutschland bedeuten, sondern auch eine unmittelbare Bedrohung für sein Leben darstellen.
Wir können es nicht zulassen, dass er in ein Land zurückgeschickt wird, in dem er seines Lebens nicht sicher ist.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und helfen Sie uns, weitere Unterstützer zu gewinnen! Weitere Informationen zu Lamine finden Sie auf unserer Webseite:
Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI, www.freunde-fluechtlingssolidaritaet.org Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Lamine soll bleiben“
Die Bundesvertretung von Solidarität International e.V. (SI) hat eine Presseerklärung zur aufgeheizten Debatte um die weitere Einschränkung des Asylrechts und der demokratischen Rechte nach dem Attentat von Solingen herausgegeben
Die Bundesvertretung von Solidarität International e.V. (SI) hat eine Presseerklärung zur aufgeheizten Debatte um die weitere Einschränkung des Asylrechts und der demokratischen Rechte nach dem Attentat von Solingen herausgegeben in der sich SI dagegen wendet, das Attentat von Solingen dafür herzunehmen, das Asylrecht und die bürgerlichdemokratischen Rechte einzuschränken. Esseit im Gegenteil ein modernes und fortschrittliches Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage notwendig, das das Recht auf Arbeit und Wohnen beinhaltet.