Auch für Flüchtlinge gelten die allgemeine Menschenrechte.
Berufungsverfahren in Sachen Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg
Im Februar 2021 hatte der Bundessprecher des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität, Alassa Mfouapon, erfolgreich geklagt; das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte ihm Recht gegeben: Die willkürlichen Polizeimaßnahmen gegen ihn und damit auch alle anderen Einwohner der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen im Zusammenhang mit dem Sturm der Polizei auf die LEA am frühen Morgen des 3. Mai 2018 waren unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
Was das Gericht aber nicht anerkannte: Dass die Zimmer von Alassa Mfouapon und der anderen Flüchtlinge in der Unterkunft als Wohnung im Sinne von Artikel 13 GG anzuerkennen sind. Das Gericht verweigerte damit den Flüchtlingen das fundamentale Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Das ist nicht hinnehmbar und deshalb geht Alassa Mfouapon dagegen in die Berufung, ebenso dagegen, wie er bei seiner Abschiebung im Juni 2018 nach Italien von der Polizei behandelt wurde.
Wichtige Rechte nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention sind nicht teilbar, sondern haben für alle zu gelten.
Die Verhandlung ist am Mo. 28. März 22, um 10 Uhr, Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Schubertstr. 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III (16 Plätze für Besucher)