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Aktuelle Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner, Gelsenkirchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Verteidiger der Untersuchungshaftgefangenen Özgül E. fühle ich mich aus gegebenen Anlässen verpflichtet, die Öffentlichkeit über ihr Verfahren und den Umgang mit ihr zu informieren:

Am 16.05.2022 wurde meine Mandantin, eine in der Bundesrepublik im Exil lebende, linke, revolutionäre Journalistin, auf Veranlassung des Generalbundesanwalts festgenommen.

Am 17.05.2022 wurde ihr durch den Ermittlungsrichter beim BGH in Karlsruhe der Haftbefehl eröffnet und zugleich Untersuchungshaft unter Isolationsbedingungen angeordnet. Meine Mandantin befindet sich seitdem in der JVA-Rohrbach in Rheinland/Pfalz.

Der Generalbundesanwalt wirft ihr vor, sich in der linken Vereinigung DHKP-C mitgliedschaftlich betätigt und gemäß § 129 b StGB strafbar gemacht zu haben.

Meine Mandantin befindet sich seit dem 17.05.2022 in der JVA-Rohrbach im Hungerstreik, da man ihr das Tragen einer einheitlichen Anstaltskleidung aufzwingt, sie dies ablehnt und als Untersuchungshaftgefangene für sich die Unschuldsvermutung in Anspruch nimmt und eigen Kleidung tragen möchte. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch in der JVA-Rohrbach.

Trotzdem wird die Aushändigung der eigenen Kleidung, entgegen einer vorherigen Zusage der JVA gegenüber dem Ermittlungsrichter beim BGH und dessen Befürwortung, aus nicht nachvollziehbaren, willkürlichen Gründen durch Seiten der JVA-Rohrbach verweigert.

Die Begründung der JVA, man könne mit der Kleidung auch andere Gegenstände in die JVA einschleusen, ist geradezu absurd, da dieses angebliche Risiko durch deren Überprüfung und Kontrolle, wie von uns argumentiert, ausgeräumt werden kann. Andere Gründe werden nicht mitgeteilt.

Selbst die Ausgabe von Zucker und Salz, welche unabdingbar lebensnotwendig im Hungerstreik sind, wird ihr verweigert, da sie ja schließlich im Hungerstreik sei.

Nach nunmehr 3 Wochen im Hungerstreik ohne Zunahme von Zucker und Salz drohen meiner Mandantin schwere Gesundheitsschäden.

Wir fordern die Verantwortlichen in der JVA-Rohrbach auf,

in Abwägung der zu erwartenden schweren gesundheitlichen Folgen des Hungerstreiks für meine Mandantin und die bestehenden geeigneten Maßnahmen zur Ausräumung des angeblichen Sicherheitsrisikos, dem Schutz des Lebens meiner Mandantin Vorrang zu gewähren, die politisch motivierte willkürliche Behandlung aufzugeben und ohne weiteres Abwarten und Verzögern meiner Mandantin ihre eigene Kleidung, die sich in der JVA befindet, auszuhändigen.

Des Weiteren ist ihr sofort Zucker und Salz zur Verfügung zu stellen.

Das Leben und die Gesundheit meiner Mandantin ist keine Verhandlungsmasse! 

Yener Sözen, Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen

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