Kategorie: Alassa

  • Soli-Erklärung zum Prozess von Alassa verabschiedet

    Soli-Erklärung zum Prozess von Alassa verabschiedet

    Liebe Freunde,

    wir haben heute, den 17. Februar 2021, von 16.30 Uhr bis 17.15 Uhr eine Solidaritätskundgebung mit Alassa und seinem Prozess gegen die Landesregierung von Baden-Württemberg durchgeführt. Ca. 10 Leute waren dauernd anwesend, weitere hörten teilweise zu. Die Reaktion einzelner Passanten war sehr positiv und sie meinten, das sei gut, dass wir so etwas machen.

    Im Anhang findet Ihr die Solidaritätserklärung, die auf der Kundgebung von den anwesenden Teilnehmern ohne Gegenstimme verabschiedet wurde.

    Obwohl an alle drei örtliche Zeitungen eine Pressemitteilung über die Kundgebung rechtzeitig verschickt wurde, veröffentlichte nur eine den Hinweis auf die Kundgebung – erheblich gekürzt. Das beeinträchtigte sicher etwas die Anwesenheit, weil außer durch einzelne Mails oder Telefonanrufe die Kundgebung nicht groß bekannt gemacht wurde.

    Wir sind aber zufrieden mit dem Ergebnis und den verschiedenen Redebeiträgen zu der Sache.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg beim morgigen Prozess und auch bei der vorausgehenden Demonstration

    Helmut Kruse-Günter

    Solidaritätserklärung

    der 10 dauerhaft Anwesenden bei der Solidaritätskundgebung für Alassa am 17.02.2021 in Villingen-Schwenningen:

    Wir sind solidarisch mit Alassa Mfouapon und seinem Prozess gegen das Land Baden-Württemberg. Wir verurteilen entschieden den brutalen Polizeieinsatz am 3.Mai 2018 in Ellwangen in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge. Wir sind der Meinung, dass dieser Polizeieinsatz als Unrecht deklariert werden muss mit den notwendigen Folgen für die Landesregierung Baden-Württemberg. Diese Folgen müssen eine Entschädigung für die verletzten Flüchtlinge sein und ein Schmerzensgeld für den unter traumatisierenden Umständen nach Italien abgeschobenen Alassa Mfouapon.

    Wir verurteilen die reaktionäre und menschenverachtende Flüchtlingspolitik der Landesregierung Baden-Württemberg, sowie der Bundesregierung unter dem Innenminister Horst Seehofer (CSU). Genauso ist die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union zu verurteilen, die mit der Frontex-Mission bewusst Flüchtlinge zurücktreibt (Pushback) bzw. im Meer ertrinken lässt.

    Wir sind solidarisch mit dem Kampf der Flüchtlinge um ihr Asylrecht.

  • Mahnwache in Kassel anlässlich des Prozesses von Alassa gegen das Land Baden-Württemberg

    Mahnwache in Kassel anlässlich des Prozesses von Alassa gegen das Land Baden-Württemberg

    In wenigen Tagen jährt sich die Gründung von SI zum 25sten Mal. Sie fand ja 1996 hier in Kassel statt. Die Mahnwache anlässlich des Prozesses von Alassa im Stadtteil Rothenditmold war für uns und unseren Geburtstag ein würdiger Anlass und die Mahnwache in unmittelbarer Nähe von zwei größeren Lebensmittelmärkten hat viel Aufsehen erregt. Wie Ihr auf den Fotos unschwer erkennen könnt, kam kein Fußgänger an uns vorbei. Unterstützung fand unsere Mahnwache durch Mitglieder des Wahlbündnisses AUF-Kassel, des internationalistischen Bündnissses, der MLPD, durch Kollegen von VW und aktive Gewerkschafter der IG-Metall im Betrieb und mehrere Einzelpersonen. Neben unserem Flugblatt, das wir gut verteilen konnten, gab es eine Stunde lang verschiedenste Redebeiträge an einem offenen Mikrofon. Im Mittelpunkt standen natürlich der Prozess von Alassa gegen die brutale Polizeigewalt gegen die Flüchtlinge in der LEA in Ellwangen im Mai 2018. Wir konnten darüber den Menschen die Situation vieler Flüchtlinge in Deutschland und in den Flüchtlingslagern in Griechenland und Serbien nahe bringen und die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und der EU angreifen. In vielen Redebeiträgen wurde deutlich, wie wichtig es ist, die Solidarität zwischen den Menschen, egal aus welchem Land sie kommen, zu organisieren, die Initiative der Flüchtlinge zu unterstützen, ihre Aktivität zu fördern und nicht nur auf das Leid in den Flüchtlingslagern und die menschenunwürdigen Verhältnisse dort zu blicken. Viele Beiträge zogen eine Parallele z.B. zur Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen oder zur Situation von einer Vielzahl von Menschen hier, die nicht nur durch Corona von wachsender Arbeitslosigkeit und Armut betroffen sind. Weitere Beiträge nahmen Bezug auf die Lebensverhältnisse, die in immer mehr Ländern Menschen zur Flucht treiben und deren Ursachen in der gleichen Politik wie hier im Land zu finden sind. Wir stellten SI vor, das neue Programm, die Breite der Projekte von SI und die transparente Finanzarbeit, die garantiert, dass jeder gespendete Cent dort ankommt, wofür er gespendet ist.

    Herzliche Grüße aus Kassel

  • Soli-Erklärung aus Heilbronn an Alassa Mfouapon

    Kundgebung am 17.2.21 in Heilbronn am Hafenmarktturm

    Lieber Alassa,

    wir möchten Dir auf diesem Weg alles Gute für den Prozess wünschen und grüßen mit lautem Applaus aus Heilbronn Dich und den Freundeskreis Flüchtlings-Soliarität! Our hearts are full of love! Unsere heutige Kundgebung war ein voller Erfolg und ist gerade mit Beethovens /’Ode an die Freude’/ zuende gegangen, die du so gern singst. In mehreren Redebeiträgen wurden die Stationen deines und eures Kampfes lebendig.
    „Jugendliche Rebellen“ berichteten beeindruckt, wie sie euch 2018 in Ellwangen kennengelernt und viele neue Freunde gewonnen haben. Der „Frauenverband Courage “ ging auf die gewachsene Spendenbereitschaft und die praktische Unterstützung für die Bewohner und Flüchtlinge auf Lesbos ein. Die MLPD entwarf in ihrem Redebeitrag das Konzept für eine Welt, auf der es keinen Grund für Flucht mehr geben wird, weil die Ursache für Kriege, Ausbeutung, Unterdrückung und Zerstörung der Lebensgrundlagen beseitigt wird – den echten Sozialismus. Die Initiatoren einer antifaschistischen Kundgebung luden dazu ein, am 19.2. aus Anlass des ersten Jahrestags der Morde von Hanau auf die Straße zu gehen. An unserer Kundgebung waren 20 HeilbronnerInnen aus dem Irak, der Türkei, Kurdistan und Deutschland beteiligt. Die menschenverachtende Flüchtlingspolitik der EU, der Bundesregierung und der Landesregierung Baden-Württemberg wurde angeprangert. Auch wenn heute zufällig /Aschermittwoch/ ist – Innenminister Strobl und Ministerpräsident Kretschmann im Büßerhemd hätten gut dazu gepasst!

    Liebe Grüße,
    Deine Freunde aus Heilbronn

  • SOLIDARITÄT INTERNATIONAL, Regionalgruppe Hamburg, solidarisch mit Alassa M.

    SOLIDARITÄT INTERNATIONAL, Regionalgruppe Hamburg, solidarisch mit Alassa M.

    (18. Februar 2021) Unsere gestrige Kundgebung zur Unterstützung von Alassa Mfouapon haben wir unter das Motto „Menschenrechte auch für Flüchtlinge – Gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der EU!“ gestellt. Mit ca. 30 permanenten Teilnehmern haben wir im Herzen des Stadtteils Hamburg-Altona viele Passanten erreicht. Durch die Beiträge auch von befreundeten Organisationen, wie dem Internationalistischen Bündnis, des Frauenverbands Courage, der MLPD und der ICOR, wurde die menschenverachtende Flüchtingspolitik angeprangert und die Notwendigkeit der internationalen Solidarität zur Bekämpfung der Fluchtursachen betont. Ein Vertreter des Flüchtlingsrats Hamburg hat über die Situation in den Hamburger Unterkünften und den heuchlerischen Umgang mit den dort herrschenden, unhaltbaren Zuständen berichtet. Gleichzeitig hat er sehr engagiert seine Anerkennung für die Arbeit des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI ausgedrückt.
    Die Hintergründe des Prozesses von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Würtemberg haben wir bekannt gemacht. Für die heutige Verhandlung wünschen wir Alassa alles Gute und viel Erfolg! Wir freuen uns auf die Berichte im Rahmen des Tribunals „Jetzt reden wir: Entschlossen gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der EU“ am kommenden Samstag. Den Livestream wollen wir gemeinsam, natürlich unter Einhaltung der notwendigen Corona-Schutzvorkehrungen, verfolgen. Hierzu treffen wir uns am Samstag ab 16:30 Uhr im Veranstaltungszentrum INCI in Altona, Zeißstrasse 22-28.
    In einer Schweigeminute haben wir Klaus Adamski gedacht, einem Gründungsmitglied von SI, der in dieser Woche einer langjährigen Krankheit erlegen ist.

    Herzliche Grüße
    Michael Brüning

  • Solidarität mit Alassa M. und praktische Solidarität vor Ort

    Solidarität mit Alassa M. und praktische Solidarität vor Ort

    (Duisburg, 17. Februar 2021) Unsere kleine, schlagkräftige Aktion am Rathaus Hamborn erreichte viele Passanten, die interessiert stehen blieben, unser SI-Flugblatt nahmen und sich die zahlreichen sachkundigen Redebeiträge anhörten. Es war wichtig, die Geschichte des „Fall Alassa“ ins Gedächtnis zu rufen und an die Öffentlichkeit zu bringen. Einstimmig verabschiedete die Kundgebung den Auftrag, eine Solidaritätsadresse an Alassa zu seinem Prozess gegen das Land Baden-Württemberg zu schreiben und wünscht ihm viel Erfolg.

    Berichtet wurde auch über die Zustände im Flüchtlingswohnheim einige Straßen weiter. Es ist kürzlich zum Corona-Hotspot geworden. Aber statt das Heim sofort zu evakuieren und die Menschen coronasicher und menschenwürdig in freien Wohnungen oder freistehenden Hotels unterzubringen, zog die Stadt Duisburg Bauzäune rund um das Heim und es wird von einem Wachdienst Tag und Nacht bewacht, damit keiner rein und raus kann.

    Spontan entschlossen wir uns, einen „Gänsemarsch-Spaziergang“ mit Fahnen und Umhängeschildern, natürlich mit coronagerechtem Abstand, zum Flüchtlingsheim zu machen. Dort angekommen konnten wir ihnen unsere ganze Solidarität ausdrücken, unsere Kritik an den Zuständen deutlich machen und wichtige Forderungen bekannt machen. Mit dem Singen von „Bella Ciao“ verabschiedeten wir uns unter dem Beifall einiger Geflüchteter an den Fenstern und der Kollegen vom Wachdienst. Rund um eine gelungene Aktion. Wir werden es nicht länger zulassen, dass unter dem Deckmantel von Corona die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und der EU verschärft wird.

  • Verhandlung der Klage von Alassa Mfouapon

    Verhandlung der Klage von Alassa Mfouapon

    Liebe Freundinnen und Freunde!

    Zu den Aktivitäten vom 17. – 20.2.21 rund um die Verhandlung der Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg und gegen die menschenunwürdige EU-Flüchtlingspolitik wollten wir Euch noch genauere Informationen weitergeben.

    Bitte stellt sie auch Euren Bündnispartnern und weiteren Interessierten zur Verfügung.

    1. Wir rufen auf zu dezentralen Aktionen am 17. Februar. Bitte meldet Eure Aktivitäten bei renate.radmacher@online.de; Eure Informationen werden dann direkt an den Freundeskreis Flüchtlingssolidarität weitergeleitet, der diese fortlaufend aktualisiert entsprechend Euren Angaben auf seiner neu an den Start gegangenen Homepage des Freundeskreises aktualisiert homepage zu finden unter www.freunde-fluechtlingssolidaritaet.org
    2. Bitte schickt Berichte über Eure Aktivitäten und Bilder zur weiteren Verarbeitung und Veröffentlichung an die Bundesvertretung SI, da bitte an Armin Kolb unter AuM_Kolb@web.de Die Dateien könnten leicht zu groß sein für eine normale e-Mail. Dann nutzt bitte WeTransfer, eine kostenlose Plattform zur Versendung. Einfach anclicken: https://wetransfer.com/ Achtung: Deadline für Berichte und Bilder vom 17. und 18.2. ist Donnerstag, 18.2.21 um 21 Uhr; wir wollen daraus noch eine Beitrag für den Livestream am 20.2.21 entwickeln und bitten deshalb darum, sich an diese Deadline zu halten
    3. Die Verhandlung Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg wird stattfinden am 18.02., ab 10 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 1. OG, Saal 5 – Treffpunkt für Kundgebung und Demonstration: 9 Uhr vor dem Gericht. Bitte achtet darauf, unbedingt mit geeignetem Mundschutz (FFP 2-  oder FFP 3- Masken ohne Ventil) zu erscheinen! Es sind nur 10 Besucher zu diesem öffentlichen Prozess zugelassen, die zudem eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen müssen. Wir bitten darum, sich mit uns schnell in Verbindung zu setzen, wer vorhat, in den Gerichtssaal zu gehen. Wir wünschen uns ein Prozessbeobachterteam von Refugees und solidarischen Menschen, die den Freundeskreis solidarisch unterstützen und sich verpflichten, darüber gewissenhaft zu berichten. Mit einem Video informieren wir mehrsprachig über diesen Prozess und seine bundesweite Bedeutung – teilt diese Videos mit so vielen Menschen wie möglich, mit verschiedenen fortschrittlichen Bewegungen, vor allem auch mit Flüchtlingen – dieser Prozess geht alle an! https://www.youtube.com/watch?v=FHhokC7-aC4&t=180s&pbjreload=101 (deutsche Version) https://www.youtube.com/watch?v=CdZfS-BNFJc (English version) https://youtu.be/qNMcp9Hv_xM (francais)
    4.  Das Tribunal 2.0 als Fortführung des Tribunals beim Pfingstjugendtreffen 2019 ist die offensive Antwort des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität auf katastrophale Zustände in den EU-Flüchtlingscamps, Pushbacks durch Frontex, menschenunwürdige Abschiebepraktiken, strukturellen Rassismus  und Polizeigewalt. Viele Zeugen werden im Live-Stream gehört werden. Dazu erstellen vor allem Flüchtlinge, aber auch solidarische Menschen, als Zeugen bis 15. Februar ein persönliches Statement über ihre Erfahrungen als kurzes Video. Wir wissen, dass Euch diese Information sehr kurzfristig auf diesem Weg erreicht, möchten Euch aber einige wichtige Hinweise zur gegenseitigen Unterstützung bei der Erstellung der Videos nicht vorenthalten: – Die statements sollen max. 3 Minuten umfassen, damit viele zu Wort kommen – das ist eine Herausforderung, denn es gibt unendlich viel zu sagen! – Manche haben Angst, ihr Gesicht zu zeigen – aber vielleicht eine wichtige Forderung, die sie stattdessen plakativ vor sich tragen? – Die Videos müssen bis 15.2. geschickt werden an freundeskreisfluechtlingssolidaritaet@gmx.de
    5. Einwahl in den Live-Stream, der am 20. 02. um 17 Uhr beginnt: Deutsche Version : https://youtu.be/ThCYjeYer1I
      Englisch: https://youtu.be/UEHd2g1_FEs
      Französisch: https://youtu.be/r4ttzS1lXSo
    6. Beteiligt Euch selbst an dem Tribunal, indem Ihr eigene Beiträge, z.B. in Form von mail-Nachrichten einbringt; schickt Grüße, kurze Berichte von Euren Aktivitäten o.ä. Macht das Live-Stream-Tribunal breit bekannt und gebt die Einwahldaten über Eure Verteiler entsprechend auch selbst weiter
    7. Aktuelle Presseerklärungen und Informationen findet Ihr auf unserer neu gestalteten homepage unter www.solidaritaet-international.de, darunter auch ein gemeinsam gestaltetes Flugblatt von SI und dem Freundeskreis Flüchtlingssolidarität aus Stuttgart

      Wir wünschen Euch gutes Gelingen und schicken Euch solidarische und herzliche Grüße i.A. der Geschäftsstelle SI Renate Radmacher
  • Zum Prozess Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg

    Zum Prozess Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg

    Liebe Freunde der Flüchtlingssolidarität,  

    die lange erwartete Verhandlung zur Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg wegen des brutalen Polizeieinsatzes in Ellwangen im Mai 2018  findet jetzt statt am Donnerstag, den  18.2.21  vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 1 Stock, Saal 5. Hier ist der Link zu einem Video von Alassa zur Mobilisierung und Information darüber für Euch und alle Eure Kontakte.

    https://www.youtube.com/watch?v=FHhokC7-aC4&t=180s&pbjreload=101  

    Herzliche Grüße!

  • PROZESS VON ALASSA MFOUAPON GEGEN DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG (27.1.2021)

    Prozess von Alassa Mfouapon
    gegen
    das Land Baden-Württemberg
    (27.1.2021)

    Nach zweieinhalb Jahren Schweigen wird im Februar die Klage von Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart verhandelt. Worum geht es?

    Bei einem Polizeieinsatz mit Hundertschaften im Mai 2018 in der LEA (Landeserstaufnahmestelle) Ellwangen, wurde die Abschiebung eines Flüchtlings aus Togo durchgesetzt. Aus der Klageschrift:

    “Eingesetzt waren 500 – 600 Polizeibeamte, darunter Sondereinheiten und Polizeihunde, die in den Räumlichkeiten der LEA Ellwangen ohne Rechtsgrundlage (ein richterlicher Durchsuchungs- oder  Beschlagnahmebeschluss lag nicht vor) oder Genehmigung der betroffenen Personen, die Räumlichkeiten und sämtliche dort anwesenden Personen durchsuchten, dabei allein 40 nichtverschlossene Türen stark beschädigten und elf Flüchtlinge zum Teil erheblich verletzten. Von diesem Vorgehen war auch der Kläger selbst unmittelbar betroffen.”

    Vorausgegangen war dem einige Nächte zuvor eine spontane, friedliche Solidaritätsaktion der anderen Bewohner gegen die Abschiebung ihres togolesischen Mitbewohners. Berichte über Verletzungen von Polizisten dabei, erwiesen sich hinterher als Fehlinformation. Dennoch diffamierte CDU Innenminister Strobl diese Flüchtlinge als „hoch aggressiven Mob“, sprach von „rechtsfreien Räumen“ und begründete damit den massiven Polizeieinsatz. Wenige Tage nach diesem Vorfall organisierte Alassa M. gemeinsam mit anderen Flüchtlingen eine gewaltlose Protestdemonstration in Ellwangen, unter der Parole „Viel wurde über uns geredet. Jetzt reden wir. Wir sind Flüchtlinge – keine Kriminellen“.
    Darauf hin wird Alassa M. im Juni 2018 unter brutalen Umständen selbst nach Italien abgeschoben. Von dort aus erhebt er am 18. September 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen des brutalen Polizeieinsatzes in Ellwangen, sowie gegen die traumatisierenden Umstände seiner Abschiebung. Diese Klage richtet sich auch gegen die verschärfte Abschiebepolitik der Landesregierung.
    Alassa Mfouapon konnte Ende 2018 aus Italien wieder einreisen, wo er keinerlei Chance auf ein Asylverfahren erhalten hatte. In der Folge wurde er in einer gemeinsamen Kampagne von Bild-Zeitung und Alice Weidel (AFD) mit bewussten Lügen als „Rädelsführer und Asylbetrüger“ kriminalisiert. Gegen diese Hetze ging er gerichtlich vor und bekam Recht beim Hamburger Landgericht.
    Ob der damalige Polizeieinsatz überhaupt so hätte durchgeführt werden dürfen, ist inzwischen stark in Frage gestellt, denn das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung steht auch einem Flüchtling zu. Die Klageschrift führt dazu aus:

    „ …Insbesondere auch das Grundrecht Art. 13 wurde verletzt, in dem es in den Absätzen 1 und 2 heißt: „(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

    Die polizeilichen Maßnahmen am 3. Mai und 20. Juni 2018 verstoßen gegen deutsches Verfassungsrecht, die Europäische Konvention für Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention. Der “Freundeskreis Flüchtlingssolidarität”, dessen Sprecher Alassa M. ist, sieht inzwischen auf europäischer Ebene den Versuch weiterer Verschärfung des Asylrechts, noch schärferer Abschottung der EU-Aussengrenzen, und eine skandalöse Behandlung von Flüchtlingen, ob in deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen wie Ellwangen, ob im Mittelmeer, in Griechenland oder in Bosnien.
    Diese Klage steht für die ganze demokratische Flüchtlings-Bewegung und Alassa M. sagt dazu: „Wenn diese Polizisten die Auswirkungen dieses brutalen Angriffs ermessen hätten, hätten sie dies nicht getan. Die Flüchtlinge verloren zu dieser Zeit alle Hoffnung auf Schutz des Asylrechts und die Menschenrechte. Deshalb habe ich eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht.”

    Die Verhandlung Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg findet statt am 18.2.21, 10 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 1. OG, Saal 5

  • Alassa Mfouapon ist zurück in Deutschland!!!

    Alassa Mfouapon ist zurück in Deutschland!!!

    https://www.rf-news.de/2018/kw51/alassa-mfouapon-ist-zurueck

    Nach Hetze in der Bild-Zeitung: Alassa und seine Anwälte melden sich selbst zu Wort:

    Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de. BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt.

    • Es wird behauptet, der Asylantrag unseres Mandanten in Deutschland sei abgelehnt worden „wie 99 Prozent aller Asylanträge aus Kamerun“. Tatsache ist: Die deutschen Behörden haben den Asylantrag überhaupt nicht geprüft, sondern sich nach dem Dublin III-Abkommen für unzuständig erklärt und unseren Mandanten deshalb nach Italien abgeschoben.
    • Es wird behauptet, unser Mandant sei „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder eingereist und habe sich damit strafbar gemacht. Tatsache ist: sein Einreiseverbot war auf 6 Monate befristet. Diese Frist war zum Zeitpunkt seiner Wiedereinreise abgelaufen.
    • Unser Mandant wird willkürlich zum kriminellen Gewalttäter und Rädelsführer eines „Aufstands gegen die Polizei“ gestempelt. Tatsache ist, dass es am 30. April 2018 gegen die Abschiebung eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen eine friedliche spontane Protestaktion gab, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt war und bei der keinerlei aktiver Widerstand geleistet wurde. Tatsache ist weiter, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Ellwangen als auch die Polizeidirektion Aalen in einer Pressemitteilung klargestellt haben, dass unser Mandant an den Vorkommnissen vom 30. April 2018 nicht beteiligt war und deshalb auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4158140).
    • Es wird behauptet, A. habe über unsere Kanzlei „die Polizisten“ verklagt, denen er sich in den Weg gestellt habe, als sie „Recht durchsetzen wollten“. Tatsache ist, dass unser Büro beim Verwaltungsgericht Stuttgart den Dienstherrn der Polizei, nämlich das Land Baden-Württemberg, verklagt hat, und zwar auf Feststellung, dass der Großeinsatz der Polizei in der LEA Ellwangen vom 3. Mai 2018 vom Polizeigesetz nicht gedeckt, völlig unverhältnismäßig und daher rechtswidrig war.

    Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal?

    In seinem Kommentar schreckt ein Herr Hans-Jörg Vehlewald nicht davor zurück , – ganz im Stil der Entgleisung des Herrn Dobrindt vom Mai letzten Jahres – die anwaltliche Tätigkeit insgesamt und auch die über 30-jährige Tätigkeit unserer Kanzlei zur Durchsetzung der in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkten Rechte von Geflüchteten als „Geschäftemacherei“ mit dem Schicksal von Flüchtlingen zu diffamieren. Während Regierung und Berliner Parteien immer weiter nach rechts rücken und nicht nur die Rechte der Geflüchteten sondern, wie z.B. in den neuen Polizeigesetzen, auch breiter Teile der Bevölkerung abbauen, fordern mehr und mehr Menschen eine demokratische und humanitäre Flüchtlingspolitik und den Erhalt und die Durchsetzung ihrer demokratischen Rechte und Freiheiten. Dazu dient unsere anwaltliche Tätigkeit.

    Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.

    Mit freundlichen Grüßen Frank Stierlin, Rechtsanwalt