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PROZESS VON ALASSA MFOUAPON GEGEN DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG (27.1.2021)

Prozess von Alassa Mfouapon
gegen
das Land Baden-Württemberg
(27.1.2021)

Nach zweieinhalb Jahren Schweigen wird im Februar die Klage von Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart verhandelt. Worum geht es?

Bei einem Polizeieinsatz mit Hundertschaften im Mai 2018 in der LEA (Landeserstaufnahmestelle) Ellwangen, wurde die Abschiebung eines Flüchtlings aus Togo durchgesetzt. Aus der Klageschrift:

“Eingesetzt waren 500 – 600 Polizeibeamte, darunter Sondereinheiten und Polizeihunde, die in den Räumlichkeiten der LEA Ellwangen ohne Rechtsgrundlage (ein richterlicher Durchsuchungs- oder  Beschlagnahmebeschluss lag nicht vor) oder Genehmigung der betroffenen Personen, die Räumlichkeiten und sämtliche dort anwesenden Personen durchsuchten, dabei allein 40 nichtverschlossene Türen stark beschädigten und elf Flüchtlinge zum Teil erheblich verletzten. Von diesem Vorgehen war auch der Kläger selbst unmittelbar betroffen.”

Vorausgegangen war dem einige Nächte zuvor eine spontane, friedliche Solidaritätsaktion der anderen Bewohner gegen die Abschiebung ihres togolesischen Mitbewohners. Berichte über Verletzungen von Polizisten dabei, erwiesen sich hinterher als Fehlinformation. Dennoch diffamierte CDU Innenminister Strobl diese Flüchtlinge als „hoch aggressiven Mob“, sprach von „rechtsfreien Räumen“ und begründete damit den massiven Polizeieinsatz. Wenige Tage nach diesem Vorfall organisierte Alassa M. gemeinsam mit anderen Flüchtlingen eine gewaltlose Protestdemonstration in Ellwangen, unter der Parole „Viel wurde über uns geredet. Jetzt reden wir. Wir sind Flüchtlinge – keine Kriminellen“.
Darauf hin wird Alassa M. im Juni 2018 unter brutalen Umständen selbst nach Italien abgeschoben. Von dort aus erhebt er am 18. September 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen des brutalen Polizeieinsatzes in Ellwangen, sowie gegen die traumatisierenden Umstände seiner Abschiebung. Diese Klage richtet sich auch gegen die verschärfte Abschiebepolitik der Landesregierung.
Alassa Mfouapon konnte Ende 2018 aus Italien wieder einreisen, wo er keinerlei Chance auf ein Asylverfahren erhalten hatte. In der Folge wurde er in einer gemeinsamen Kampagne von Bild-Zeitung und Alice Weidel (AFD) mit bewussten Lügen als „Rädelsführer und Asylbetrüger“ kriminalisiert. Gegen diese Hetze ging er gerichtlich vor und bekam Recht beim Hamburger Landgericht.
Ob der damalige Polizeieinsatz überhaupt so hätte durchgeführt werden dürfen, ist inzwischen stark in Frage gestellt, denn das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung steht auch einem Flüchtling zu. Die Klageschrift führt dazu aus:

„ …Insbesondere auch das Grundrecht Art. 13 wurde verletzt, in dem es in den Absätzen 1 und 2 heißt: „(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

Die polizeilichen Maßnahmen am 3. Mai und 20. Juni 2018 verstoßen gegen deutsches Verfassungsrecht, die Europäische Konvention für Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention. Der “Freundeskreis Flüchtlingssolidarität”, dessen Sprecher Alassa M. ist, sieht inzwischen auf europäischer Ebene den Versuch weiterer Verschärfung des Asylrechts, noch schärferer Abschottung der EU-Aussengrenzen, und eine skandalöse Behandlung von Flüchtlingen, ob in deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen wie Ellwangen, ob im Mittelmeer, in Griechenland oder in Bosnien.
Diese Klage steht für die ganze demokratische Flüchtlings-Bewegung und Alassa M. sagt dazu: „Wenn diese Polizisten die Auswirkungen dieses brutalen Angriffs ermessen hätten, hätten sie dies nicht getan. Die Flüchtlinge verloren zu dieser Zeit alle Hoffnung auf Schutz des Asylrechts und die Menschenrechte. Deshalb habe ich eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht.”

Die Verhandlung Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg findet statt am 18.2.21, 10 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 1. OG, Saal 5

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