You are currently viewing Für politisches Asyl von Karen, Mauricio und andere verfolgte Kolumbianer
Braunschweig: Solidaritätskundgebung mit dem kämpfenden Volk in Kolumbien (Frühjahr 2021)
  • Lesedauer:4 min Lesezeit

Für politisches Asyl von Karen, Mauricio und andere verfolgte Kolumbianer

Von der SI-Ortsgruppe Braunschweig erreichte uns folgender Bericht:

Unseren beiden Mitglieder Karen und Mauricio aus Kolumbien wurde der Einspruch gegen die Ablehnung ihres Asylantrags abgelehnt. Am Samstag, 07.08.21, haben sie ihren Fall bei der Kundgebung der Seebrücke Braunschweig vor dem Schloss, bekannt gemacht:

„Guten Morgen,

mein Name ist Mauricio und ich komme aus Kolumbien. Ich beantrage hier in Deutschland politisches Asyl, weil man uns in Kolumbien wegen unserer Gewerkschaftsarbeit töten will, die in Kolumbien so wichtig ist, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern. Wir erhielten Todesdrohungen und sogar unsere Familie erhielt Todesdrohungen. Sie verfolgten uns und sagten uns, wir müssten das Land verlassen oder sie würden uns töten. Trotz allem wurde uns hier Asyl verweigert.
Jedes Jahr werden in Kolumbien mehr als 200 Aktivisten getötet. Kolumbien ist eine Diktatur, die sich als Demokratie tarnt. In Kolumbien hat am 28. April ein landesweiter Streik begonnen, der von der Regierung unterdrückt wurde. Bei diesem Streik gab es mehrere Tote und viele wurden entführt. Viele Bürger wurden durch die Aggression der kolumbianischen Polizei und der kolumbianischen Armee verstümmelt.“

Auf der Kundgebung wurde dazu folgende Solidaritätserklärung verabschiedet:

„Solidaritätserklärung an Karen und Mauricio,

mit Erschrecken haben wir von dem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig gehört, dass ihr kein Asyl bekommen sollt. Ihr kommt aus Kolumbien, einem Land mit knapp 8 Millionen Binnenflüchtlingen (die meisten weltweit), das für Umweltaktivisten und Gewerkschafter und andere Menschenrechtsaktivisten seit Jahren ein sehr gefährliches Pflaster ist. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte stellte in ihrem Jahresbericht 2020 fest, dass allein im Jahr 2020, 133 Personen ermordet wurden, weil sie sich für Bürger- und Menschenrechte einsetzten. Als Gewerkschafter habt ihr euch in Kolumbien für die Verbesserung der Lage der Beschäftigten eingesetzt und seid dafür von Paramilitärs mit dem Tode bedroht worden. Trotz dieses Umstandes lehnte das Gericht euren Antrag ab, da eine Gefährdung nicht glaubhaft dargelegt wurde. Das reiht sich ein in die Abschottungspolitik der Bundesregierung, die tausenden Flüchtlingen im Mittelmeer das Leben kostet. Sie hat ihre Ursachen in diesem System, das auf der Ausbeutung von Mensch und Natur beruht, das für die katastrophalen Zustände in immer mehr Ländern verantwortlich ist, Länder destabilisiert, Kriege anzettelt und die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander driften lässt.

Wir Teilnehmer an der Kundgebung der Seebrücke in Braunschweig am 7.8.2020 erklären uns solidarisch mit dem Kampf um politisches Asyl von Karen und Mauricio und anderen verfolgten Kolumbianern.

Für das Recht auf Flucht! Leave no one behind!“ (Beschlossen von den Teilnehmern der Kundgebung der Seebrücke vor dem Schloss am 07.08.21 in Braunschweig)

Zu den Hintergründen

… ist es noch wichtig zu wissen, dass die Beiden beim Aufbau ihrer Gewerkschaft in Kolumbien eine aktive und erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit bei der chilenischen Bank Falabella gemacht haben, u.a. um gegen die Praxis der Nicht-Bezahlung von Überstunden zu kämpfen, die die überwiegend weiblichen Beschäftigten mit den meist befristeten Verträgen dort betrifft. Schon allein durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft begibt man sich in Kolumbien in Gefahr. Die Gewerkschaftsführer können laut Gesetz nicht gekündigt werden, daher werden sie entsprechend bedroht und eingeschüchtert, mit Briefen und durch körperliche Übergriffe. Wenn sie die Drohungen nicht befolgen, zögern die Paramilitärs nicht mit ihrer Ermordung.

Solidaritätserklärungen können an die Ortsadresse BRaunschweig gerichtet werden.

Protesterklärungen an das Verwaltungsgericht Braunschweig und ggf. an das BAMF wären hilfreich.

Drucken