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Regierungspräsidium Karlsruhe vernachlässigt Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen

Pressemitteilung des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in „Solidarität International e.V.“ (SI), Regionalgruppe Süd

Der „Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International“ kritisiert scharf die unzureichende Gesundheitsfürsorge für Flüchtlinge in den Unterkünften. Jüngstes Beispiel ist ein Fall eines Flüchtlings in der LEA Ellwangen, der seit April dieses Jahres in der Ambulanz des Krankenhauses in Ellwangen wegen Diabetes insulinpflichtig behandelt wird. Ein ehrenamtlicher Helfer berichtet: „Es ist einschlägig bekannt, dass Diabetiker neben einer medikamentösen Behandlung, sich auch zusätzlich in besonderer Weise ernähren müssen. Das kann offensichtlich in der LEA Ellwangen nicht gewährleistet werden, denn bereits im September erlitt er eine hyperglykämischer Entgleisung (Überzuckerung) und er musste als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Flüchtling braucht neben der auf ihn abgestimmte Ernährung auch Medikamente, die bis zur Verwendung gekühlt werden müssen. Das ist beides in der LEA Ellwangen offenbar nicht möglich. Wenn diese Versorgung in der LEA in Ellwangen aber nicht garantiert werden kann, dann muss er sofort in eine Wohnanlage transferiert werden, wo er sich selber versorgen kann. Auch die voll umfänglich ärztliche Versorgung muss gewährleistet sein. Durch seine Erkrankung zählt der Betroffene außerdem in der Corona-Pandemie zur Risikogruppe und bedarf einer besonderen Hygiene.“

Der Kranke stellte am 30.10.2020 einen ausführlich begründeten Antrag mit ärztlicher Bescheinigung auf Entlassung aus der LEA Ellwangen an das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe. Er hat darauf bis heute keinerlei Antwort erhalten. Jedoch bestätigte die Verwaltung in der LEA auf seine Nachfrage, dass sein Antrag weitergeleitet wurde. „Das muss als Vernachlässigung von Schutzbefohlenen gewertet werden, denn die wenig geeignete Nahrung schädigt weiterhin die Gesundheit des Flüchtlings. Durch die gezwungenermaßen nicht gekühlte Verwahrung der Medikamente (Insulinspritzen) muss befürchtet werden, dass ihre Wirksamkeit nicht gewährleistet ist,“ so der Ehrenamtliche.

Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität erinnert in diesem Zusammenhang auch an den Fall eines suizidgefährdeten Flüchtlings, der statt der notwendigen psychiatrischen Hilfe vor einigen Wochen von der Polizei abgeführt wurde. Hier wurde von der LEA-Leitung eiligst öffentlich versichert, dass jede notwendige medizinische Hilfe gewährleistet würde!

Insbesondere verurteilt der Freundeskreis die menschenverachtende Ignoranz und Verzögerungstaktik des Regierungspräsidiums und fordert unverzüglichen Transfer für den insulinpflichtigen Flüchtling aus der LEA Ellwangen sowie die sofortige Auflösung der Camps und sichere Unterbringung von Flüchtlingen während der Corona-Pandemie.

„Ein Vorgang wie im Frühjahr, wo in Ellwangen dreiviertel der Bewohner der LEA innerhalb weniger Wochen infiziert wurden, darf sich nicht wiederholen! Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter und dritter Klasse – Menschenrechte sind unteilbar!“ so der Freundeskreis und fordert einschneidende Änderungen in der Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern. „Dazu gehört auch die sofortige Aussetzung von Abschiebungen in Pandemie-Hochrisikogebiete wie zum Beispiel Italien!“

Nicht zuletzt mahnt der Freundeskreis die Befassung der Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg an, bei der es um den grundgesetzlichen Schutz des Wohnraums für Flüchtlinge geht: „Diese Klage von 2018 (!) ist bis heute nicht verhandelt worden – fürchtet das Land Baden-Württemberg womöglich die Entscheidung des Gerichts? Schließlich gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder gilt der Schutz des privaten Wohnraums für alle Menschen – dann hat das Land mit seinem Polizeieinsatz 2018 in der LEA Ellwangen gegen geltendes Recht verstoßen. Oder dieser Schutz gilt für Flüchtlinge nicht – das wäre dann allerdings gleichbedeutend damit, dass für sie grundgesetzlich garantierte Rechte nur eingeschränkt Gültigkeit hätten. Diese gerichtliche Entscheidung darf nicht länger ausgesessen werden!“

Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in „Solidarität International e.V.“ (SI), Regionalgruppe Süd

Kontakt (für Presse): Freundeskreis-alassa(at)gmx.de

Adelheid Gruber, Tel. 0177 3898815

PM des Freundeskreis Flüchtlingssolidarität.pdf

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