Der Flyer von SI zur Spendensammlung „Gaza soll leben“ ist aktualisiert worden und steht zum Download und Ausdruck bereit. Alternativ kann er in gedruckter Version beim SI-Büro bestellt werden. Kosten 10ct pro Flyer + Portokosten (Adresse s. Fußleiste).
Mit der unvorstellbaren Grausamkeit der israelischen Armee im Gaza-Streifen, mit Aushungern, Erschießen von Menschen, die sich an die Essensausgabezentren schleppen, ständigem Umherscheuchen der Menschen, wächst der Wunsch, gegen diese Menschenverachtung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit etwas zu tun. Viele Menschen wollen helfen. Uns erreichen Meldungen, dass die Spendenbereitschaft für „Gaza soll leben“ enorm gewachsen ist, dass sich Menschen bei den Sammlern bedanken, sich umarmen, weiter aktiv werden wollen.
Daraus ist das Bedürfnis der SI-Gruppen nach aktuellem Infomaterial entstand. Deshalb haben wir unseren Flyer „Gaza soll leben“ aktualisiert. Vor allem die Bemühungen um eine Klage gegen die Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und auf Schadensersatz wegen der Zerstörung von medizinischem Gerät und Hilfsmitteln, wurden aufgenommen. Tatächlich stehen alle Hilfsorganisationen vor einem Präzedenzfall: Wurde bisher in Kriegs- und Krisengebiete mit breit angelegter TV-Werbung, einheitlichen Spendenkonten, glamourösen Spendengalas und viel Prominenz die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung geweckt und organisiert, stehen in Gaza die Hilfsorganisationen aktuell praktisch vor einer vollständigen Blockade. Ihre humanitäre Tätigkeit wird durch die deutsche „Staatsräson“ ins Leere laufen gelassen.
Bei SI sind seit Ende 2023 etwa 202.000 EUR an Spenden für „Gaza soll leben“ eingegangen. Auf Wunsch der Al-Awda-Gesellschaft in Gaza, an die die Spenden für die Gesundheitsversorgung gehen, wird seit Anfang Juni die Hälfte für den Krankenhausneubau zurück gelegt. Zu Gaza ist die eindeutige Antwort, dass sie die Gelder derzeit erhalten und auch nutzen können, trotz der Blockade der israelischen Armee. SI verbürgt sich, dass die Spenden zu 100% an die Al-Awda-Gesellschaft und für deren Arbeit im Gesundheitswesen weitergeleitet werden. Die Spendensammlungen sind nach wie vor wichtig und ein bedeutendes Zeichen der internationalen Solidarität.
Am Samstag, den 21.06.2025 fand das jährliche Sponsorenessen der SI Regionalgruppe Ostalb in Schwäbisch Gmünd statt. Dieses Mal stand die Veranstaltung unter dem Motto: „Internationale Solidarität ist Trumpf“.
Es gab ein reichhaltiges Buffet, das von vielen Mitgliedern zubereitet worden war. In entspannter Atmosphäre konnten SI-Mitglieder und Gäste den Abend und das Essen genießen und sich austauschen. Renate Radmacher vom Ortsvorstand begrüßte die Anwesenden und erläuterte das Motto sowie den Zweck des Sponsorenessens. Dieses Jahr sollen die Einnahmen drei Projekte unterstützen: Zum einen das Spendenkonto „Gaza soll leben“, zum anderen die Geburtsklinik in Kobane, Syrien, sowie das Projekt in Peru „Planta Monte – das Baumpflanzprojekt“. Insgesamt konnten 480 € durch das Sponsorenessen eingenommen werden. Da alle, die Essen mitgebracht hatten, auf die Erstattung der Einkaufskosten verzichteten, konnten jeweils 160 € bereits an die Bundeskasse überwiesen werden. Das ist ein toller Erfolg.
Besonders erfreulich war, dass Teilnehmer der Schwäbisch Gmünder Mahnwache „Ostalb für Gaza“, anwesend waren. An dieser Mahnwache nimmt auch SI teil. Sie findet jede Woche in der Innenstadt statt, sucht das Gespräch und sammelt Spenden für „Gaza soll leben“. Das Sponsorenessen konnte sicher das gegenseitige Kennenlernen und Vertrauen stärken. Wir danken allen, die zum Gelingen dieses Abends beigetragen haben, bei der Familie Kolb, die ihren Garten zur Verfügung gestellt hat, sowie den vielen Helfern,
Jetzt können wir loslegen mit der Einladung zur Führung in der Georg-Elser-Gedenkstätte am 19.7.25, 14 Uhr, Treffpunkt Elser-Statue, Königsbronn. Ein interessanter Besuch, der eine breite Teilnahme verdient.
Am 20. Mai wurde Yüksel Koç, in seiner Wohnung festgenommen und ist nun in der JVA Bremen in Untersuchungshaft
Ihm wird Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) vorgeworfen.
Yüksel Koç war langjähriger Ko-Vorsitzender des Dachverbands kurdischer Vereine in Deutschland, Yek-Kom, sowie anschließend des kurdischen Europadachverbands, KCDK-E.
Im Rahmen seines politischen Engagements für die KCDK-E soll er sich nun strafbar gemacht haben.
Eine individuelle Straftat, unabhängig von der mutmaßlichen Mitgliedschaft, wird ihm nicht vorgeworfen. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft habe er sich aber wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB strafbar gemacht.
Yüksel Koç ist ein anerkannter Gesprächspartner für die kurdische Bewegung und setzt sich seit Jahrzehnten mit friedlichen und demokratischen Mitteln für die Rechte der kurdischen Community in Deutschland und Europa ein.
Wir sind solidarisch mit Yüksel Koç und protestieren gegen seine Verhaftung und gegen die Hausdurchsuchung bei ihm und der kurdischen Vereine ohne Durchsuchungsbefehl
Trotz der Beschlüsse des 12. Kongresses der PKK zur Selbstauflösung wird er unter dem Vorwand der Mitgliedschaft in einer angeblich „terroristischen Organisation im Ausland“ kriminalisiert
Sein Eintreten für die demokratischen Rechte des kurdischen Volkes und seinem Befreiungskampf ist nicht kriminell und terroristisch sondern sehr unterstützenswert.
Dieses Vorgehen der deutschen Regierung, das auch gegen weitere Vertreter der kurdischen Bewegung angewendet wird, zeigt, dass der deutsche Staat seine Praxis der Unterdrückung des kurdischen Freiheitskampfes weiter fortführen will.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Yüksel Koç
Weg mit den Paragrafen 129 a und b
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung „Stimmen aus den Gefängnissen“ mit der Journalistin und Autorin Gül Güzel im Arbeiterbildungszentrum-Süd gemeinsam mit Solidarität International Ortsgruppe Stuttgart Stuttgart, 30.05.2025
Unser Bundesvorstandsmitglied Larry musste sich vor dem Amtsgericht Nürnberg wegen der Verwendung der Parole „From the river to the sea“ verantworten. Die Richterin ließ es kalt, dass er damit Frieden für alle Menschen in der Region wollte.
Am 2. November 2023 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Parole „From the river to the sea“ in der Folge des Anschlags der Hamas vom 7. Oktober 2023 mit vielen toten jüdischen Zivilisten und 200 Geiseln verboten. Begründung: sie sei angeblich eine ausschließlich von der Hamas verwendete, antisemitische Parole, die das Existenzrecht Israels bestreite. Die Verwendung der Parole ist mitnichten in jedem Fall eine Zustimmung zur Hamas. Nichts desto trotz werden landauf, landab Menschen, die die Parole verwenden – unabhängig von ihrer inhaltlichen Aussage und Absicht, von Staatsanwaltschaften und Polizei verfolgt, angezeigt und verklagt. Oft handelt es sich um Kritiker des Völkermords an den Palästinensern durch das israelische Militär und Regierung, Leuten also, die – verbockt wie sie sind, gleiches Recht für alle Menschen fordern, auch für Palästinenser. Also: Schutz für die Zivilbevölkerung, ungehinderter Zugang zu Nahrung, Wasser und Medikamenten.
Während also Staatsanwaltschaften und Polizei von Amts wegen aktiv werden, sind sich deutsche Gerichte durchaus nicht einig. Manche lehnen eine unkritische Übernahme des Faeser-Erlasses ab, zumal er ohne nähere Begründung einfach eine Behauptung zur umstrittenen Parole aufstellt. So gibt es Gerichte, die entschieden haben, dass der Kontext und die Absicht berücksichtigt werden müssen, was dann zu Freisprüchen oder milden Strafen führte.
Solch ein Verfahren um die Parole „From the river to the sea …“ fand am 10. März vor dem Amtsgericht Nürnberg gegen unser Mitglied der Bundesvertretung von Solidarität International e.V. (SI) und bekennenden Juden Larry statt. Er hatte am 6. Januar 2024 auf einer Solidaritätskundgebung mit der palästinensischen Bevölkerung und ihrem Freiheitskampf eine Rede gehalten, in der er sich unter anderem wunderte, warum gerade diese Parole als Auflage für den Aufzug von der Behörde verboten worden sei. In besagter Rede führte er aus, dass es in seiner amerikanischen Heimat ein Lied gäbe, das Frieden und Freiheit „from the sea to the shining sea“ für alle Menschen verkünde. Er sei eben auch für Palästina für Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit „from the river to the sea“.
In seiner Stellungnahme vor Gericht führte er weiter aus, dass er im jüdischen Glauben erzogen worden sei. Er praktiziere seinen Glauben und in seiner Gemeinde ist er neben dem Rabbi der einzige, der aus der Thora vorlese. Durch seinen Glauben sei es ihm nicht egal, wenn Menschen in Not wären, wenn Unrecht geschehe, soziale Probleme bestünden oder die Natur zerstört werde. So empfinde er großes Unrecht in Palästina. Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie seien ihm sehr wichtig. Er las aus seinem Gebetsbuch vor: „… ob unserer Sünden wurden wir aus unseren Ländern vertrieben und von unserem Boden entfernt … weil wir gesündigt haben.“ Nach seiner Meinung gehe es für das jüdische Volk darum, sich vor Gott zu bewähren und das sehe er momentan nicht gegeben.
Der Staatsanwalt wiederholte darauf ungerührt sein Eingangsplädoyer, die Parole sei ein Kennzeichen der Hamas und unterstellte Larry einen Vorsatz, weil er vor 2000 Menschen gesprochen hatte. Er verstieg sich dann zu der Behauptung, Demokratie verteidige man nicht, wenn man Hamas-Parolen verbreite.
Offensichtlich war der Staatsanwalt der Meinung, dass Demokratie darin bestehe, Regierungserlasse unkritisch auf die Gesellschaft anzuwenden und Kritiker an der Regierungspolitik der bedingungslosen Unterstützung der israelischen Regierung mundtot zu machen.
Larrys Anwalt stellte die Anschuldigungen richtig: Es wurde nicht die Parole begründet, sondern kritisiert. Die Parole ist interpretierbar und nicht eindeutig, weshalb die Verwendung der Parole grundsätzlich nicht haltbar ist. Die Auflage der Innenministerin selbst ist rechtswidrig, da ohne Begründung aufgeführt. Die Rechtsprechung in Deutschland dazu ist uneinheitlich. So stufte das Landgericht Mannheim die Meinungsfreiheit höher ein und bewertete auch die genaue Argumentation bei der Verwendung der Parole. Dabei ging der Angeklagte straffrei aus (Legal Tribune Online vom 7.6.24).
Die Richterin schloss sich jedoch der Haltung des Staatsanwalts an und verurteilte Larry zu 50 Tagessätzen à 15 €. Er habe als langjähriger politischer Aktivist die Parole nicht spontan verwendet. Billigend in Kauf genommen hätte er, dass die anwesenden ca. 2000 Kundgebungsteilnehmer die Parole im Sinne der Hamas verstanden hätten. Dieses Urteil folgt der Linie der Kriminalisierung der Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf und der Kritik an der hemmungslosen Unterstützung für den israelischen Völkermord durch die deutschen Politik.
Die etwa 40 Besucher, die aus Solidarität mit Larry gekommen waren, hatten schon vor der Verhandlung eine kleine Solidaritätskundgebung vor dem Gericht abgehalten. Im Saal – streng beäugt vom Wachtmeister – waren sie zu „Ruhe und Ordnung“ gezwungen. Doch mit Urteilsverkündung gab es lautstarken Protest: „Mit diesem Urteil, ist mein Glaube an Gerechtigkeit tief erschüttert worden“, rief eine Frau in den Saal. Und ein Mann qualifizierte das Urteil als antisemitisch, was die Richterin sogleich zum Anlass nahm, seine Personalien einzufordern. Die Repression hat viele Mitläufer – und dieses Urteil kann durchaus dazugezählt werden.
Larry geht in Berufung. Der breiten Solidarität und finanziellen Unterstützung darf er sicher sein.
Unter den Prozessbeobachter*innen konnten für den Hilfsfonds Demokratische Rechte von SI 281,20 € gesammelt werden, die für Prozess- und Rechtsanwaltskosten in dem weiter gehenden Verfahren eingesetzt werden.
Es wurde ein Konto in das Hilfsfonds Demokratische Rechte für diese Sache eingerichtet. Kontoinhaber: Solidarität International (SI) e.V. IBAN DE86 5019 0000 6100 8005 84 BIC FFVBDEFF – bei der Volksbank Rhein/Main BLZ 501 900 00 STICHWORT: Larry Zweig Bei Angabe von Namen und Adresse wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt; diese gibt es immer zum Jahresanfang (also in dem Fall Januar/Februar 2026).
Unsere Mitgliedsorganisation Heyva Sor a Kurdistanê e. V. ruft angesichts des Vordringens von dschihadistischen Kräften in Syrien und dem Terror des türkischen Staates zur Soforthilfe für Rojava auf. In ihrem Aufruf schreiben sie:
„In dieser gefährlichen Situation beschloss die autonome Verwaltung von Rojava (DAANES; Nord- und Ostsyrien), die umzingelte Bevölkerung zu evakuieren und in sichere Gebiete zu bringen. Diese Entscheidung ebnete den Weg für eine große Migrationswelle, sollte aber ein Massaker an zehntausenden Menschen verhindern. Zweifellos wird dieser Prozess viel Leid mit sich bringen, und zehntausende Kinder, Frauen und ältere Menschen werden den harten Wintertemperaturen ausgesetzt sein.“
Solidarität International e.V. (SI) unterstützt den Spendenaufruf von Heyva Sor a Kurdistanê e.V. und ruft zur Verbreitung ihres Spendenaufrufs auf.
Ende September haben wir in Esslingen ein Sponsorenessen durchgeführt um die Spendensammlung „Gaza soll leben“ zu unterstützen. Wir haben aus dem Kochbuch „Jerusalem“ gekocht, in dem ein Israeli und ein Palästinenser ihre Lieblingsrezepte aus ihrer Heimatstadt Jerusalem zusammen getragen haben. Natürlich haben wir die Rezepte vorher ausprobiert. Es gab eine Suppe als Vorspeise, Salate, Dips, und zum Hauptgang Fleischbällchen mit dicken Bohnen und Reis. Zum Nachtisch gab es einen Orangenkuchen. Bei den Gerichten war für jeden etwas dabei und allen 10 Gästen hat es geschmeckt. Wir haben an dem Abend Solidarität International e.V. (SI) allgemein vorgestellt: wie SI arbeitet, mit Projektpartnern vor Ort auf Augenhöhe und finanziell unabhängig und natürlich wurde konkret über die Spendensammlung „Gaza soll leben“ und die aktuelle Lage vor Ort berichtet. Es kamen spannende Gespräche zustande und ein Kollege von der Umweltgewerkschaft war dabei, der sehr anschaulich über das Recycling-Projekt in Kara Tepe berichten konnte. Auch haben wir gemeinsam den Song „We will not go down“ gesungen. Insgesamt haben wir 350,- Euro eingenommen, die wir zu 100% an die Spendensammlung „Gaza soll leben“ abführten und wir haben zwei neue Mitglieder gewonnen. So ein Sponsorenessen werden wir uns auf jeden Fall wieder vornehmen und wir können es nur empfehlen: man kann bei leckerem Essen viel Neues erfahren und verbringt gemeinsam einen kurzweiligen Abend!
Montagsdemo mit Protest gegen den Krieg in Gaza
Bei zwei weiteren Gelegenheiten konnten wir in Esslingen insgesamt 70,- Euro für „Gaza soll leben“ sammeln. Unter anderem bei unserer Montagsdemo im November bei der wir großartige musikalische Unterstützung von einem Straßenmusiker hatten der unsere Demo mit Anti-Kriegsliedern begleitet hat und auch am offenen Mikrofon mit diskutiert hat. Es war eine kleine Demo aber die Rückmeldungen auch von Passanten sind ganz klar: niemand will Krieg, wir alle wollen in Frieden leben!
Die Bundesvertretung von Solidarität International e.V. (SI) hat eine Presseerklärung zur aufgeheizten Debatte um die weitere Einschränkung des Asylrechts und der demokratischen Rechte nach dem Attentat von Solingen herausgegeben
Die Bundesvertretung von Solidarität International e.V. (SI) hat eine Presseerklärung zur aufgeheizten Debatte um die weitere Einschränkung des Asylrechts und der demokratischen Rechte nach dem Attentat von Solingen herausgegeben in der sich SI dagegen wendet, das Attentat von Solingen dafür herzunehmen, das Asylrecht und die bürgerlichdemokratischen Rechte einzuschränken. Esseit im Gegenteil ein modernes und fortschrittliches Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage notwendig, das das Recht auf Arbeit und Wohnen beinhaltet.
Der Deutsche Kooperationskreis Palästina Israel (KoPI) startet mit einer Pressemitteilung eine Petition
Solidarität International e.V. (SI) ist Mitglied beim Deutschen Kooperationskreis Palästina Israel (KoPI) . Sieben Mitgliedsorganisationen von KoPI haben anlässlich des andauernden Krieges in Gaza acht Forderungen an die Bundesregierung gestellt und starten mit einer Pressemitteilung eine Petition. Darunter fordern sie etwa die Mitwirkung an der Beendigung des Konfliktes in Gaza und Westjordenland und den Einsatz zur humanitären Hilfe. Solidarität International e.V. ist Mitunterzeichner der Petition.
Unser Mitglied der Bundesvertretung von SI, Larry Zweig (2.v.r.), hat von der Staatsanwaltschaft Nürnberg eine Anzeige bekommen, wegen einer angeblichen Unterstützung der Hamas. Larry soll bei einer Kundgebung die Losung verwendet haben: „From the river to the sea!“, die angeblich „mit der Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat am 2.11.2023 verboten wurde“ (aus dem Schriftsatz). Larry ist Vertreter eines gemeinsamen Staates von Arabern, Juden, Christen, Säkularen usw. auf dem Gebiet des heutigen Palästinas und Israels, eben: „From the river to the sea“. Inzwischen hat auch das Landgericht Mannheim entschieden, dass trotz des Verbots durch das Innenministerium diese Losung nicht einfach als Kennzeichen der Hamas – und damit als Bekenntnis zur Hamas – angenommen werden kann.
Es sind mehrere Solidaritätserklärungen mit Larry eingegangen. Solidarität ist stärker als Behördenwillkür!
SI Esslingen:
Lieber Larry,
wir von der SI Ortsgruppe Esslingen haben von der Anzeige gegen dich erfahren und sind empört über diesen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Wir lehnen die Kriminalisierung der Losung „from the river to the sea“, die das demokratische Zusammenlebender Völker und Religionen in Israel und Palästina zum Inhalt hat, ab. Wir fordern die Rücknahme des Strafbefehls gegen dich und die Aufhebung des Verbots dieser Losung. Wir wissen, … dass du dich immer für das Zusammenleben von Juden, Christen und Muslimen eingesetzt hast.
Solidarische Grüße der Ortsgruppe Esslingen
Wir haben bei unserem letzten Treffen 50,- Euro gesammelt und überwiesen.
SI Berlin:
Berlin, 12.06.2024 Lieber Larry, die Berliner SI Gruppe schickt Dir unsere solidarischen Grüße. Es ist unerhört, wie das demokratische Recht auf freie Meinungsäußerung außer Kraft gesetzt wird. Deine Äußerung, dass es einen gemeinsamen Staat für Palästinenser, Israelis und Araber geben müsse, die gleichberechtigt und friedlich zusammenleben vom „Fluß bis zum Meer“ ist der Wunsch vieler Menschen. Aber Du wurdest mit einer hohen Geldstrafe bestraft, weil Du es in der Öffentlichkeit gesagt hast.. Die Geldstrafe muss sofort zurückgenommen werden! Bitte gib uns Bescheid, wie wir Dich unterstützen können. Solidarische Grüße von SI Berlin
Kassel:
Ich bin empört über die Strafverfolgung von Menschen, die sich für ein friedliches Zusammenleben von Palästinensern und Juden einsetzen und angesichts des Terroranschlags der Hamas und des anhaltenden Staatsterrors Israels wegen dieser Haltung in Deutschland verfolgt werden. Sofortige Rücknahme des Strafbefehls gegen Larry Zweig
Hans Roth Kassel
Gera:
Dear Larry,
Du hast meine volle Solidarität für die Rücknahme dieser Anklage. Es ist ungeheuerlich, dass Menschen, die konsequent gegen einen Völkermord eintreten, selber unter Anklage gestellt werden. Du trittst mutig auf und es ist sehr bedeutend, dass andere Menschen sehen, dass auch viele Juden für einen gemeinsamen Staat mit den Palästinensern eintreten. Und dass es nicht um einen Kampf unterschiedlicher Religionen geht.
Bleib standhaft. Ich wünschen dir Erfolg!
Viele Grüße, Petra Ilius
SI Schwäbisch Hall:
Lieber Larry, wir, die Ortsgruppe Schwäbisch Hall, sind entsetzt und wütend über den gegen dich erlassenen Strafbefehl. Wir wissen um deine tiefe Religiosität und dein Jahrzehnte währendes humanitäres und fruchtbares Engagement. Dass die Staatsanwaltschaft deine Aussage „From the river to the sea“ als verfassungsfeindlich erklärt …, soll dazu dienen, dich und alle, die sich gegen die Staatsraison der BRD stellen, mundtot zu machen. Wir wissen, dass du mit „From the river to the sea“ nicht das Existenzrecht von Israel in Frage stellst, sondern im Gegenteil für ein friedliches Zusammenleben aller dort lebenden Menschen eintrittst. Angesichts der verbrecherischen Kriegsführung und Unterdrückung gegen das palästinensische Volk in Gaza und dem Westjordanland sind Protest und Widerstand evident. Wir schließen uns der Forderung der Bundesvertretung „Sofortige Rücknahme der Anklage gegen Larry Zweig“, an und sind solidarisch mit dir und deinem Engagement. Deine SI-Ortsgruppe Schwäbisch Hall
SI Regionalgruppe Ostalb:
Lieber Larry, wir möchten Dir unsere volle Solidarität und Unterstützung in Deiner strafrechtlichen Auseinandersetzung um die Losung „From the river to the sea“ zusichern. Wir kennen Dich als aufrechten Internationalisten und mitfühlenden Menschen, der für eine Welt ohne jede Grenze eintritt. Deine Vorstellung, dass „from the river to the sea“ ein friedliches Zusammenleben verschiedener Ethnien und Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit möglich sein soll, hast Du bei Deiner Rede zum Ausdruck gebracht. Das ist eine Meinungsäußerung, … und führt zu einer Anzeige. … Was Du berechtigt in Frage stellst ist die seit Jahrzehnten praktizierte Apartheidspolitik der israelischen Regierung, die die Bestrebung des palästinensischen Volkes nach Selbstbestimmung blutig unterdrückt. Die Frage ist, wer da kriminell und verbrecherisch handelt. Du sollst für Deine Meinung bestraft werden. Wir halten das für einen Angriff auf demokratische Rechte und Freiheiten und werden dieses undemokratische Vorgehen in unserer Arbeit bekannt machen. Der Strafbefehl gegen Dich muss aufgehoben werden. Für diese Auseinandersetzung wünschen wir Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen.
Mit solidarischen und herzlichen Grüßen Renate Radmacher, Norbert Seitzer für die Regionalgruppe Ostalb von SI, 17/06/2024
Mahnwache „Ostalb für Gaza“:
Lieber Larry Zweig,
Wir, die 16 Teilnehmer der Mahnwache „Ostalb für Gaza“ vom 22. Juni 2024 in Schwäbisch Gmünd, haben vom Strafbefehl gegen dich erfahren. Dir wird vorgeworfen, du hättest bei einer Kundgebung die Losung „From the river to the sea“, genannt, die vom Innenministerium Deutschlands verboten wurde. Wie uns berichtet wurde, setzt du dich seit Jahren für einen gemeinsamen Staat von Arabern, Juden, Christen und Säkularen ein. So kann man die Losung „From the river to the sea“ auch verstehen – als gemeinsamer Staat aller dort lebender Menschen. In diesem Sinne möchten wir unsere Solidarität mit dir erklären. Wir wünsche dir viel Erfolg und dass der Strafbefehl abgewiesen wird.
Die Mahnwache „Ostalb für Gaza“, Teilansicht, 22. Juni 2024
Friedensnetz Schwäbisch Hall:
Solidaritätserklärung des Friedensnetz Schwäbisch Hall an Larry Zweig, anlässlich des Strafbefehls Lieber Larry, wir vom Friedensnetz Schwäbisch Hall sind ein loser Zusammenschluss friedensbewegter Menschen. Wir stellen uns gegen Militarisierung, Faschismus, Antisemitismus und die Rechtsentwicklung unserer Gesellschaft. Wir schließen uns der Forderung der sofortigen Rücknahme der Anklage gegen dich an. Wir schätzen dein Engagement für die Rechte des palästinensischen Volkes und um einen säkularen Staat in Israel und Palästina sehr. Es ist paradox dich in diesem Zusammenhang für den Satz „From the river to the sea“ als Verfassungsfeind strafrechtlich zu verfolgen, trittst du doch für die Rechte der Menschen ein. Die Grenzen des Sagbaren werden von rechts verschoben. Wir sind solidarisch mit deinem Kampf um das demokratische Recht der Meinungsfreiheit. Du führst diesen Kampf auch für uns. Dein Friedensnetz Schwäbisch Hall
Unser Mitglied der Bundesvertretung Larry hat eine Petition an die Bundesregierung initiiert. Darin schreibt er:
„Die Deutsche Bundesregierung soll sich einsetzen für die sofortige Freilassung von Mustafa Sheta, Jamal Abu Joas vom The Freedom Theater im Flüchtlingslager von Jenin, und allen 100 Mitgliedern der Gemeinde Jenin, die am Mittwoch, den 13. Dezember, festgenommen wurden.„
Solidarität International e.V. (SI) unterstützt seit Jahren das Rehabilitationszentrum Al-Jaleel in Jenin und hat besondere Beziehungen in die Region. SI unterstützt die Forderungen der Petition:
die sofortige Freilassung von Mustafa Sheta, Jamal Abu Joas und allen 100 Mitgliedern der Gemeinde Jenin, die am Mittwoch, den 13. Dezember, festgenommen wurden,
ein Ende der gezielten Angriffe auf Kulturstätten,
ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand,
ein Ende der Besatzung in Gaza,
ein Ende der Siedlerexpansion im Westjordanland, die rechtmäßige Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge der ersten Generation und ihrer Nachkommen.