Gilt der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 GG nur für weiße europäische Flüchtlinge?

Pressemitteilung des Freundeskreis Flüchtingssolidarität zum Prozess am 28. März um Artikel 13 GG auf Unverletzlichkeit der Wohnung

Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität begrüßt sehr den unbürokratischen Umgang mit den vor Bomben und
Gewehrkugeln geflüchteten Flüchtlingen aus der Ukraine! Einfühlsam wird ihnen nach Kräften ermöglicht, mit ihren
schrecklichen Erfahrungen und Ängsten möglichst in geschützten Wohnungen und nicht in Massenquartieren
unterzukommen.Sie genießen Freizügigkeit und erhalten das Recht, zu arbeiten. Das sollte im Umgang mit allen
Flüchtlingen, die aus Kriegs- und Krisengebieten kommen und Schreckliches erlebt haben, eigentlich normaler Standard
sein.
Dazu passt allerdings nicht, dass Alassa Mfouapon am 28.3.22 vor Gericht erneut um die Gültigkeit des Artikel 13 GG
zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung, auch für Flüchtlinge, streiten muss.

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