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Die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am 3.5.2018 in der LEA Ellwangen ist nicht mehr zu leugnen!

Im September 2018 reichte Alassa M. Klage gegen das Land Baden-Württemberg gegen den brutalen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018 ein. Dieser Polizeieinsatz wurde ohne richterlichen Beschluss durchgeführt, war zudem gewaltsam und brutal. Die Menschen – viele ohnehin von der Flucht traumatisiert – wurden nachts aus dem Schlaf gerissen, aus den Betten gezogen, mit Kabelbindern gefesselt und zu Boden gebracht.

Nun gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, 9. Kammer, vom 15. Februar 2019 (AZ: 9 K 1669/18), das Auffassung, dass ein solcher Einsatz rechtwidrig war, unterstützt.

In diesem Hamburger Urteil wird festgestellt, „dass die Beklagte (Stadt Hamburg/Ausländerbehörde) nicht berechtigt war, die Zimmer der Kläger (Geflüchtete in einer Sammelunterkunft) in den Morgenstunden des 16. Februar 2017 zu betreten und zu durchsuchen.“

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass auch die Unterbringung von Geflüchten in einer Sammelunterkunft – in Familienzimmern oder in Räumen, in denen mehrere Alleinstehende zusammen wohnen – als grundgesetzlich geschützter Wohnraum zu betrachten ist, dessen Betreten oder gar Durchsuchen nur mit richterlicher Genehmigung oder im Falle von Gefahr im Verzug erlaubt ist. Das Gericht stellt fest, dass das Asylgesetz „im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen (§47 AsylG) und Gemeinschaftseinrichtungen (§ 53 AsylG) selbst den Begriff des Wohnens (verwendet)“.

Dazu der Anwalt von Alassa M., Roland Meister: „Es ist sehr wichtig, dass jetzt auch aktuell das Verwaltungsgericht in Hamburg am 23.1. 2019 eindeutig festgestellt hat, dass die Wohnräume in einer Flüchtlingsunterkunft nicht ohne Gerichtsbeschluss betreten und durchsucht werden dürfen. Die nächtlichen Durchsuchungen und Razzien zu Abschiebungszwecken wurden eindeutig als rechts- und verfassungswidrig gekennzeichnet. Das Urteil unterstreicht aber auch den groben Verstoß der Landesregierung Baden-Württemberg gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz bei ihren Polizeieinsätzen am 30.4. und 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen, an denen sie weiterhin festhält. In der Klage gegen das Land Baden-Württemberg ist dieses positive Urteil sicher hilfreich. Das ist ein wichtiger Erfolg im Kampf um die demokratischen Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen. Herzliche Glückwünsche von meiner Seite aus an die kirchliche Hilfsstelle für Geflüchtete ‚Fluchtpunkt‘, die diesen Prozess ezidischer Flüchtlinge aus dem Irak angestoßen hatte.“

Das Urteil des Hamburger Gerichts unterstreicht, dass es keinerlei Unterscheidung geben darf bei schutzwürdigen Rechten zwischen Menschen der Mehrheitsbevölkerung und Geflüchteten. Menschenrecht ist Menschenrecht!

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