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Gesellschaftliches Engagement unerwünscht – Arbeiten verboten – staatlich verordnete Lebensrealität von Flüchtlingen in Deutschland

Alassa Mfouapon – bundesweit bekannt für seinen friedlichen und selbstlosen Einsatz für demokratische Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen sowie gegen Polizeigewalt, wie er sie am 3. Mai 2018 beim rechtswidrigen Polizeigroßeinsatz in der LEA Ellwangen selbst erlebt hat, erhielt eine Einladung zum Kongress des Grundrechtekommittee, der am 16. Februar in Köln stattfand. Sein Antrag für die Teilnahme an diesem Kongress Karlsruhe verlassen zu dürfen, lehnte das Regierungspräsidium ab, da er „vollziehbar ausreisepflichtig“ sei. „Zur Sicherstellung der Anwesenheit und Erreichbarkeit während des laufenden Verfahrens ist der Aufenthalt (…) im Stadtkreis Karlsruhe zwingend erforderlich.“ Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Diese Ablehnung ist schikanös und dient in erster Linie dazu, das gesellschaftliche Engagement von Alassa Mfouapon zu unterdrücken. Die Begründung des zwingend erforderlichen Aufenthalts in Karlsruhe ist ein schlechter Witz angesichts der Tatsache, dass genau bekannt gewesen wäre, wo Alassa sich an diesem Tag aufhält. Verhindert werden sollte, dass sich Alassa bei diesem Kongress mit weiteren Menschenrechtsaktivisten verbindet.

Auch einen kürzlich gestellten Antrag auf Arbeitserlaubnis lehnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, da Alassa in einer Erstaufnahmerichtung lebt. So lange Flüchtlinge dort leben, dürfen sie nicht arbeiten. Dabei sind sie in den ersten 6 Monaten verpflichtet, dort zu wohnen. Gleichzeitig missbrauchte die BILD Zeitung mit ihrer Hetzkampagne gegen Alassa M. im Januar 2019 das Arbeitsverbot, um ihn als arbeitsunwillige Person, die auf Kosten anderer lebt, darzustellen. Es gibt das konkrete Angebot für ein Praktikum und einen Ausbildungsplatz als Mediengestalter, das Alassa Mfouapon annehmen möchte, was ihm verwehrt wird. Angesichts einer solchen Behandlung erscheint doch „Integration“, die als Wort nur zu gerne im Mund geführt wird, von staatlichen Behörden wie dem Bundesamt für Migration und dem Regierungspräsidium Karlsruhe gar nicht erwünscht zu sein.

Der Freundeskreis Alassa protestiert entschieden dagegen und fordert Bewegungsfreiheit und die sofortige Aufhebung des Arbeitsverbots – nicht nur für Alassa, sondern für alle Geflüchteten!

Mit freundlichen Grüßen – Adelheid Gruber, Sprecherin

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