Schlagwort: Alassa Mfouapon

  • AfD erleidet erneut Niederlage – Innenministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt rechtmäßige Einreise von Alassa M.

    Mit Datum vom 18. Dezember 2018 reichte Lars Patrick Berg für die AfD einen Antrag beim Landtag ein mit 15 verhetzenden Fragen zur Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland, die die Landesregierung untersuchen sollte (Drucksache 16/ 5469). Mit der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 29. Januar 2019 wird nun sogar von dieser Stelle bestätigt: das Verhalten von Alassa M. und seinen Unterstützern ist rechtmäßig. Die Kriminalisierung von Alassa M. und seinen vielfältigen Unterstützern ist unhaltbar und unsäglich. So antwortet das Innenministerium auf die Frage ob gegen Alassa M. „Strafanzeige wegen Landfriedensbruch und/ oder anderer Straftaten in Zusammenhang mit seiner Rädelsführerschaft bei den Attacken gegen Beamte der Polizei gestellt wurde;“ wie folgt: „Dem Polizeipräsidium Aalen liegen kein Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn A. M. An den Vorkommnissen vom 30. April 2018 bzw. 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen bzw. hinsichtlich einer Rädelsführerschaft seiner Person an den genannten Vorfällen vor.

    Zur Frage „wie es zu erklären ist ist, dass er trotz Verfügung von Innenminister Seehofer aus 2018, dass alle Asylsuchenden mit Einreisesperren zurückzuweisen sind, einreisen konnte;“ lautet die Antwort eindeutig: „Die erneute Einreise des A.M. in das Bundesgebiet erfolgte am 21. Dezember 2018, mithin nach Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbots.

    Im 14. Punkt ihrer hetzerischen Anfrage fordert die AfD dass „in Anbetracht des besonders renitenten und „revolutionären“ Verhaltens des Betroffenen mit einem kopfstarken Unterstützungskreis im Rücken das ausländerrechtliche Verfahren des Landes vom „Sonderstab gefährliche Ausländer“ geführt“ und Alassa M. „besonders überwacht wird“. Dazu erklärt Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Ein besonderer Dorn im Auge ist der AfD offensichtlich dass Alassa M. inzwischen von einer breiten Solidaritätsbewegung gestärkt wird, die sich unter anderem in über 23 000 Unterstützern der online Petitionen des Ellwangen Appell (change.org/alassa) sowie „Alassa Alarm! Abschiebung droht!“ (openPetition) ausdrückt und sich überhaupt gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik richtet. Unerträglich ist es für die AfD wohl auch, dass Alassa M. nicht nur dafür kämpft in Deutschland bleiben zu können, sondern sich mit Herz und Verstand dafür einsetzt, dass die Fluchtursachen und nicht die Flüchtlinge bekämpft werden. Dass diese ganze Solidarität in einer weltanschaulichen Bandbreite von religiösen bis zu vom Kommunismus überzeugten Menschen getragen wird, geht der AfD über ihren Horizont.

    Der Freundeskreis führt auch in der kommenden Woche weiterhin das „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch. Montag bis Samstag, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr,  Kaiserstraße/ Ecke Waldstraße. Die interessierte Öffentlichkeit und Vertreter der Presse sind herzlich eingeladen.

    Mit freundlichen Grüßen, Adelheid Gruber.

  • Solidaritätserklärung mit Alassa

    Lieber Alassa,

    die Bundesvertretung von Solidarität International (SI) e.V. erklärt sich ausdrücklich solidarisch mit Deinem Anliegen, hier in Deutschland Dein politisches Asyl durchzukämpfen gegen staatliche Repression und massiver Meinungsmache.

    Dein Fall wühlt auf!

    Aufwühlend für jeden Demokraten, der erlebt, dass bestehendes Recht weiter ausgehöhlt wird und Gesetze im Sinne der Rechtsentwicklung der Regierung geändert werden.

    Erschreckend die Diskussion ausgehend von Vertretern der faschistoiden AfD, die offen die Einführung der Todesstrafe fordern für Menschen wie Dich!

    Wir stehen auf Deiner Seite!

    Für uns als Verband, der sich der internationalen Solidarität und Hilfe verpflichtet sieht, war es von Anfang an klar, dass wir den Widerstand der Flüchtlinge in Ellwangen gegen Abschiebung und Kriminalisierung unterstützen und auch dabei mithelfen, dass sich die Betroffenen für ihre eigenen Rechte und Forderungen einsetzen.

    Das in ganz Deutschland dafür gesammelte Geld kommt aus vielen Tausenden Einzelspenden, von Tausenden von Menschen, die Dich in der ganzen Auseinandersetzung unterstützen wollen.

    Und diese ist schließlich schon länger zum bundesweiten Politikum geworden.

    Wir wünschen Dir und dem Freundeskreis Alassa weiterhin viel Erfolg!

    Es braucht Mut, Kraft und auch viel Geld, damit die Öffentlichkeitsarbeit breit und standhaft geführt werden kann und die Klagen gegen das Land Baden-Württemberg und die Polizei juristisch begleitet werden können.

    Wir versichern Dir, dass wir unser Möglichstes dafür tun.

    Mit solidarischen und herzlichen Grüßen

    Renate Radmacher, Ute Kellert, Jutta Seynsche

    – Sprecherinnen von Solidarität International (SI) e.V.

  • „Alarm Alassa!“: Neue Petition und täglich „Zelt der Solidarität“ in Karlsruhe

    Angesichts der sich zuspitzenden Gefahr einer erneuten Abschiebung von Alassa Mfouapon, weitet der Freundeskreis seinen Aktionsradius erheblich aus und gewinnt neue Unterstützer*innen. Juristisch wurde eine ausführliche Klageschrift/Eilanträge gegen den Bescheid des BAMF eingereicht.

    Am Sonntag den, 27.01. traf sich der Freundeskreis Alassa, der bisher vor allem in Stuttgart beheimatet war, zum ersten Mal in Karlsruhe und beschloss ein kämpferisches, optimistisches 10-Punkte Programm. Er konnte feststellen, dass sich immer mehr Menschen solidarisch mit dem aus Kamerun geflüchteten Alassa M. erklären gegen die von der BILD Zeitung und AfD-Kräften lancierte Verleumdungskampagne sowie die Abschiebungsanordnung des BAMF im Sinne der Verschärfungen des Asylrechtes aus dem Hause Seehofer/Strobl gegen ihn. Die Solidaritätsbewegung von Religion bis Revolution wächst gerade in diesem Gegenwind.

    Ab heute führt der Freundeskreis täglich ein „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch: Kaiserstraße / Ecke Waldstraße, 15 bis 18 Uhr. Dort kann am offenen Mikrofon diskutiert, kann der Freundeskreis und seine Arbeit kennen gelernt und jeder Interessierte selbst aktiv werden. Es können Solidaritätsschreiben, Briefe, Postkarten für Alassa abgegeben werden, der zur Zeit schwer erkrankt ist. Bei Musik, Essen und Trinken kann man sich stärken und über die neueste Entwicklung und den Stand der gerichtlichen Verfahren informieren. Zu Spenden wird aufgerufen, um die Öffentlichkeitsarbeit und die begleitenden juristischen Schritte zu finanzieren!

    Gegen die akute Abschiebungsanordnung wurde auch eine neue Petition gestartet: „Alarm Alassa!“ unter www.openpetition.de/!alassa. Dort können auch Listen heruntergeladen werden, um auf der Straße, vor Schulen und Betrieben Unterschriften zu sammeln. Aktuelle updates informieren dort die Unterzeichner und die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung, denn der „Fall Alassa“ ist zu einem Brennpunkt der gegenwärtigen fortschrittlichen Flüchtlingsbewegung gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik der großen Koalition mit ihrer Verschärfung der Asyl- und Abschieberegelungen mit dem Hauptdrahtzieher Seehofer geworden.

    Für Rückfragen steht der Freundeskreis Alassa gerne zu Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Adelheid Gruber
    Sprecherin Freundeskreis Alassa

  • Eine Info zwischendurch

    Liebe Freunde,

    die Rechtsanwälte haben einen Eilantrag gegen die erneute Abschiebeverfügung gestellt.fileadmin/download/Kampagne/Fluchtlinge/190126_PM_Anwaelte.pdf

    190126 PM Anwälte.pdf

    Hier ist außerdem eine neue Pressemitteilung. Alice Weidel musste ihre Hetze aus dem Internet entfernen!

    190126 PM zu Eilantrag und Unterlassungsaufforderung gegen Weidel und Gauland.pdf

  • BAMF lehnt in ungewöhnlicher Blitz-Entscheidung die Bearbeitung des Asylfolgeantrags von Alassa erneut ab und ordnet seine Abschiebung an

    1.    Der kamerunische Flüchtling Alassa M. hatte am 21. Dezember 2018 einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Er wird durch uns anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien eine rassistische Pogromstimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die „Junge Freiheit“ musste bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung im Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir bedanken uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der Unterstützung und Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender gefragt ist.

    2.    In einer politisch motivierten schnellen Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019 (zugestellt am 17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines Asylantrags als unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen Behandlung) und Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive Verschlechterung des Gesundheitszu- standes) bezogen auf Italien vorliegen würden und eine erneute Deportation nach Italien angeordnet. Der Bescheid ist mehrfach bezogen auf die Darstellung von Fakten falsch, setzt sich in weiten Teilen aus Textbausteinen zusammen, ignoriert die schwere psychische Erkrankung von Alassa M. und die menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien. Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig.Wir werden im Auftrag von Alassa M. sein demokratisches Recht wahrnehmen und innerhalb der Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erheben.

    3.    Mit der Entscheidung des direkt und weisungsgebunden dem Bundesminister des Innern Seehofer (CSU) unterstellten BAMF soll gezielt ein Flüchtling, der sich vorbildlich für die Rechte aller Flüchtlinge und ihren Zusammenschluss mit der deutschen Bevölkerung einsetzt, abgeschoben werden. Seehofer exerziert hier auch vor, wie reaktionär er sich künftig die Abschiebung von Flüchtligen vorstellt, die er pauschal mit Straftätern auf eine Stufe stellt. Dazu erfolgte eine direkte Zusammenarbeit mit der italienischen Regierung. Bereits zu Beginn des Bescheides wird betont, dass die italienischen Behörden ausdrücklich erklärt hätten, dass Alassa M. nach Italien deportiert wird. Wörtlich heißt es: „Die italienischen Behörden erklärten mit Schreiben vom 11. Januar 2019 ihre Zuständigkeit für die Bearbeitung des Asylantrags….“ Dies ist völlig atypisch entgegen der üblichen Praxis der italienischen Behörden. In der Asylpraxis ist kaum ein Fall bekannt, in dem italienische Behörden auf Anfragen des BAMF in Dublin-III-Angelegenheiten reagierten, und schon gar nicht in diesem Tempo. Die nunmehrige ausdrückliche Zustimmung Italiens zeigt auch, dass die öffentlichen Salvini-Äußerungen, Italien würde keine Flüchtlinge zurücknehmen, Schall und Rauch sind, wenn es um eine reaktionäre Zusammenarbeit gegen Flüchtlinge auf höchster Ebene geht.

    4.    Der Bescheid enthält u. a. folgende Falschdarstellungen:Er behauptet, Alassa M. habe in Italien nie einen Asylantrag gestellt. Tatsächlich geht auch aus der Verfahrensakte des BAMF hervor, dass dieser bereits am 10.01.2018 zum Ablauf des Asylverfahrens in Italien nach seiner Einreise am 30.08.2017 Stellung genommen hatte. So erklärte er, dass er nach seiner Ankunft in das Asyllager Leguria verlegt worden sei, erkrankt gewesen ist und eine medizinische Behandlung verweigert worden sei. Wörtlich: „Bei meiner Ankunft sollte ich ins Krankenhaus kommen, ich wurde aber nicht hingebracht. Die haben gesagt, man muss erst das Asylprozedere durchlaufen, mit einem Dokument, das ich dann bekomme, kann ich dann ins Krankenhaus. … Sie haben jeden Tag gesagt, ich soll abwarten, bis sie für mich einen Interviewtermin (zur Begründung des Asyls) haben.“Der am 21.12.2018 in der BRD erneut gestellte Asylantrag behandelte ausdrücklich die aktuelle Situation der Flüchtlinge in Italien nach Verabschiedung der sog. Salvini-Gesetze. Er wies nach, dass spätestens jetzt systemische Mängel im Asylverfahren in Italien vorliegen sowie menschenunwürdige Aufenthaltsbedingungen für Flüchtlinge. Dazu wurde Bezug auf aktuelle Gutachten sowie Presseberichte genommen. Ohne sich damit auch nur ansatzweise auseinanderzusetzen heißt es im Bescheid: „Die jüngsten Gesetzesveränderungen, welche Anfang Dezember in Kraft traten und gemeinhin unter dem Namen Salvini-Dekret firmieren, begründen keine individuelle Gefahr im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung.“ (des EGMR – Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm. RA Meister) Ein Artikel der anerkannten Menschenrechts-Nachrichtenagentur IRIN vom 07.12.2018 unter der Überschrift„Neue italienische Gesetze verstärken das rigorose Vorgehen gegen Hilfe für Asylsuchende“ geht auch auf die wahre Situation von Flüchtligen ein, die wie Alassa M. in Italien als nicht registrierte Flüchtlinge keinerlei staatliche Hilfe erhalten und – so die Recherchen von IRIN – von „grundlegenden Dienstleistungen in Gesundheitsvorsorge sowie Rechtshilfe zu erhalten“ ausgeschlossen sind.

    5.    Der Bescheid berücksichtigt nicht die schwere psychische Erkrankung von Alassa M.. Untersuchungen belegen, dass er u. a. aufgrund erlittener Folter in Libyen, des Ertrinkens seines zweijährigen Kindes im Mittelmeer schwer erkrankt ist. Unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung und der aktuellen Situation in Italien ist er als besonders Schutzberechtigter anzusehen. Bei einer erneuten Deportation nach Italien droht ihm dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 2 der EMRK. Aufgrund seiner psychischen und physischen Gesundheitssituation würde sich diese im Falle einer Abschiebung nach Italien bis hin zu einer extremen Gefahr verschlechtern.

    6.    Die Verherrlichung der menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien durch die Seehofer-Behörde BAMF hat auch den Hintergrund, dass Bundesinnenminister Seehofer auch in Deutschland extrem verschlechterte Zustände für Flüchtlinge anstrebt. Flüchtlinge, wie Alassa M., die sich für das Recht auf Flucht und gegen Polizeigewalt und –willkür einsetzen (wie bei dem Protest gegen die große Polizeirazzia am 03.05.2018 in Ellwangen) und die Solidaritätsbewegung sind ihnen ein Dorn im Auge.

    7.    Der empörende BAMF-Bescheid vom 14.01.2019 berührt die ganze demokratische Öffentlichkeit und Bewegung der Flüchtlingssolidarität. Er zeigt, wie das Bundesinnenministerium künftig gedenkt, in Hauruckverfahren demokratische Rechte außer Kraft setzen zu wollen. Damit soll nicht nur Alassa M. persönlich, sondern die ganze Solidaritätsbewegung, das Eintreten für ein fortschrittliches Asylrecht und das demokratische Recht auf freie politische Betätigung getroffen werden.

    ablehnungsbescheid-vom-bamf.pdf

  • Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die BILD-Zeitung in Sachen Alassa M. beim Landgericht Hamburg eingereicht

    Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019

    Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass unsere Kanzlei gegen die falsche, reißerische und volksverhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2 und als Aufmacher sowie auf www.bild.de juristische Schritte einleiten wird.

    Am 10.01.2019 haben wir nunmehr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Herausgeber Axel Springer SE beim Landgericht Hamburg eingereicht. U. a. haben wir beantragt, dass „BILD“ unter Androhung eines Ordnungsgeld bis 250.000,00 € oder Ordnungshaft untersagt wird, die Falschbehauptungen (http://t1p.de/uafu) über unseren Mandanten, seine ohne seine Einwilligung veröffentlichten Fotos weiter zu verbreiten. Weiter wurde beantragt, dass „BILD“ den Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ von der Website von www.bild.de zu entfernen hat.

    Da die Springer SE auf unser Abmahnungsschreiben vom 05.01.2019 „keine Veranlassung“ zur Abgabe der geforderten Unter¬lassungs¬¬erklärung sah, hat unsere Kanzlei, wie angekündigt, gerichtliche Schritte eingeleitet.Für weitere Informationen und bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank Stierlin – Rechtsanwalt –

  • Rassistische Attacken auf Sprecherin des Freundeskreises Alassa!

    Rassistische Attacken auf Sprecherin des Freundeskreises Alassa!

    Die Rückkehr von Alassa und die Öffentlichkeitsarbeit des Freundeskreises wurden in verschiedenen rechten Netzwerken, in BILD und FAZ mit Lügen, mit Hetze und Verleumdungen kommentiert – in diesem Klima fühlen sich offenbar rassistische Kräfte zu Übergriffen und persönlichen Attacken ermutigt: So geschehen am 2. Januar, wo ein Anrufer der Sprecherin des Freundeskreises, Adelheid Gruber, in rassistisch-sexistischer Fäkalsprache wünschte, sie möge „verrecken“, sowie am 4. Januar, wo eine Gruppe Jugendlicher vor ihrer Wohnung mit rassistischen Parolen randalierte.

    Gegen diese Angriffe protestiert der Freundeskreis auf Schärfste! Anzuprangern sind aber nicht nur die Angreifer selbst, sondern auch die Gruppierungen – vorneweg AfD- und Pegida-nahe Kreise, die in den sozialen Netzwerken einen widerlichen shitstorm gegen Alassa Mfouapon und den Freundeskreis entfachten und Medien wie BILD, die bewusst Lügen verbreiten und eine Pogromstimmung erzeugen. Insbesondere die Berichterstattung der BILD wird von diesen Kreisen offenbar als Aufforderung zur Hetzjagd auf alle diejenigen verstanden, die sich für Geflüchtete und für selbstverständliche demokratische Rechte einsetzen! Es sind diese ultrarechten, rassistischen und faschistoiden Kräfte, die die Demokratie bedrohen und „rechtsfreie Räume“ schaffen.

    Wehret den Anfängen! – Mit freundlichen Grüßen -Freundeskreis Alassa

  • Kampfansage und juristische Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa

    In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

    Er verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appell als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht sein Leib und Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen. Mehrere Lügen auf einmal werden verbreitet:

    1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach 6 Monaten abgelaufen. Nach diesen 6 Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

    2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III Abkommen. In Italien verschärft sich durch die sogenannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

    3. Bereits am am 30.12.18 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30.4.18 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

    4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und re-traumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. Gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

    5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9.5.18 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewußte Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.

    Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

    Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

    Kontakt Freundeskreis: Adelheid Gruber, 0177 3898815

    Kontakt Rechtsanwalt: Kanzlei Meister und Partner, 0209/ 3597670, Mobil: 0172-2107579, e-mail: RAeMeisterpp@t-online.de

    Über beide kann auch direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

    Mit freundlichen Grüßen – Adelheid Gruber

  • Erklärung von ALASSA MFOUAPON zur Hetze der BILD-Zeitung: Jetzt rede ich!

    Erklärung von ALASSA MFOUAPON zur Hetze der BILD-Zeitung: Jetzt rede ich!

    Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate!”)

    ch bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches und undemokratisches Spiel damit. Es ist wirklich eine neue Stufe der Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge. Der AfD Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich – und das nur, weil wir unsere Rechte wahrnehmen. Sie können nicht glauben, dass ein Flüchtling, den sie als Mensch zweiter Klasse und als einen Illegalen ansehen, für seine berechtigten demokratischen Rechte eintritt. Sie wollen uns wie Freiwild behandeln. Ich bin in einer Nacht- und Nebel-Aktion in der LEA Ellwangen an Händen und Füßen mit Kabelbindern wie Vieh abtransportiert worden nach Frankfurt. Ich durfte nicht mal meinen Rechtsanwalt verständigen. Offensichtlich gilt ihnen ein Asylbewerber als völlig rechtlos. Ich verstehe nun, wenn Leute sagen: „Bild lügt!“ Sie nehmen meine Person, um den Abbau der Rechte der Flüchtlinge weiter voran zu treiben und mich und andere Flüchtlinge, ja die ganze Flüchtlingsbewegung zu kriminalisieren. Obwohl ich sehr schockiert war über das, was die BILD Zeitung über mich verbreitet, musste ich dennoch auch „lachen“ über die ganze Lügen und Unwahrheiten. Nicht einmal die sechs (!!) Bild-Journalisten (die nicht mal mit vollem Namen unterschrieben haben!!) sind in der Lage, unsere Situation als Flüchtlinge in Deutschland mit den vorhandenen verbrieften demokratischen Rechten und Freiheiten zu akzeptieren und zu begreifen. Die Rechte von Flüchtlingen sind allgemein bekannt und müssten doch auch der BILD Zeitung und den verantwortlichen Politikern und ihren Parteien bekannt sein. Sie spielen sich selbst zu Richtern auf als wären sie das BAMF selbst, die über meinen Asylfolgeantrag zu entscheiden hat – und nicht die BILD – Zeitung. Insofern muss man auch die Frage nach dieser Art Pressefreiheit stellen. Man kann doch nicht einfach alles behaupten! Was für eine Pressefreiheit ist das eigentlich? Ich wundere mich, was diese Leute wohl ihren und anderen Kindern sagen über die Lage und Situation der Flüchtlinge. Wissen sie überhaupt etwas über mich und andere Flüchtlinge. Informieren sie sich über die Fluchtursachen in Kamerun und anderswo?? warum haben sie das Recht, solche Desinformationen zu verbreiten!?

    Wenn sie sich nur mal auf der Homepage der BAMF unter dem Stichwort „ANKOMMEN“informieren würden, könnten sie sehen, welche Rechte und Pflichten wir Flüchtlinge haben. Dort erhalten sie genaue Antworten über die Leistungen für Flüchtlinge sowie ihren Aufenthaltsstatus. Dann könnten sie sehen, was ich und andere Flüchtlinge an Leistungen erhalten. Bisher habe ich keinen einzigen Cent erhalten! Ist das die „Stütze“, die die Bild Journalisten meinen??

    Offensichtlich sollen Flüchtlinge nach BILD Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein Mensch mehr wie es die Menschenrechte festsetzen?? Hat ein Flüchtling keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD Zeitung und der AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen” angesehen werden, vor denen man sichschützen müsse. Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen?? Haben sich die Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist.

    Im Mai letzten Jahres machte BILD schon mal ein Interview mit dem togolesischen Flüchtling YOUSSEF über seine geplante Abschiebung durch die Polizei in der LEA Ellwangen. Wir waren damals schon sehr überrascht, wie BILD das Interview so kürzte, dass ein ganz anderer Inhalt erzielt wurde. Ich habe das Interview auf meine you tube page https://youtu.Be/Ca2v1s6mZ2Ufestgehalten.

    Später konnten wir in allen Zeitungen lesen, dass 150-200 afrikanische Flüchtlinge Widerstand gegen die Polizei geleistet hätten. Dabei waren es viel weniger, die ihr Recht auf einen friedlichen (!) demokratischen Protest wahr genommen hatten. Als Flüchtlinge sind wir völlig auf uns allein gestellt. Wir haben keine andere Hilfe als durch uns selbst. Allein viele Freundinnen und Freunde aus Ellwangen, der Pater und dann auf Dauer der Freundeskreis von Alassa und seine Unterstützer halfen mir und uns in dieser schweren Zeit. Wir sind voller Traumata und innerlich und teilweise auch äußerlich verwundet, wir haben manchmal fast die Hoffnung verloren. Wir brauchen doch Hilfe, um mit all dem fertig zu werden! Wir hatten uns dann gemeinsam auch mit Hilfe der örtlichen und überörtlichen Flüchtlingsinitiativen entschieden, am 9. Mai 2018 eine Kundgebung und Demonstration durchzuführen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Ereignisse zu informieren über die Ereignisse in der LEA unter dem Motto: We are refugees and no criminals! Aber wer liest schon das, was ein schwarzer Flüchtling schreibt, von dem sie meinen, er würde den Staat ausnehmen?

    Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden. Ich möchte sagen, dass ich nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach 6 Monaten Abschiebung nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland ein zu reisen, was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF Büro in der LEA Ellwangen an. Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen Flüchtlingen und meinen Freunden?? Es ist doch offensichtlich so, dass die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu betrachten.

    Es ist zu sagen, dass die Situation in Italien für die Flüchtlinge vor allem jetzt unter der Salvini und Di Maio Regierung völlig unmenschlich ist. Niemand kümmert sich um sie. Kürzlich ist einer im Park erfroren. Während den 6 Monaten meines Italienaufenthalts lebte ich wie ein Bettler während meine Frau weit entfernt in Bologna in einem Camp für geschädigte und traumatisierte Frauen untergebracht war.

    Als Ex- Sozialarbeiter und – übersetzer hatte ich in der LEA erfahren, dass man nach 6 Monaten eben zurückkehren kann. Und das habe ich getan – nichts anderes und einen Asylfolgeantrag gestellt, der angenommen wurde. Das sind die Tatsachen!

    Ich appelliere an alle Menschen und Parteien, an die Medien, die ihre Zeit dafür einsetzen, um die öffentliche Meinung gegen die Flüchtlinge zu manipulieren, dass sie nicht die Flüchtlinge verantwortlich machen sollen für die ganze Situation der Flüchtlinge auf der Welt, sondern dass die Regierungen und die gesellschaftlichen Verhältnisse dafür verantwortlich sind. Sie sollen nicht die Flüchtlinge bekämpfen, sondern die Fluchtursachen!

    Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheuerliche Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate”).

    ALASSA MFOUAPON, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe5. Januar 2019

  • Proteste und Feste für Alassa Mfouapon

    Über 18 000 Menschen unterstützen bereits den Ellwangen-Appell mit der Forderung nach Rückholung von Alassa Mfouapon aus Italien (change.org/alassa).

    Der Freundeskreis Alassa lädt ein zu drei weiteren großen Höhepunkten in diesem Kampf.

    Am kommenden Samstag, 24. November veranstaltet er um 18.30 Uhr im Planetarium Stuttgart einen kulturellen Benefiz-Abend. Die Veranstaltung findet statt im Rahmen der Reihe:

    „Vielfalt – 0711 für Menschenrechte“.

    Am 20. Dezember will der Freundeskreis Alassa die bis dahin 25 000 gesammelten Unterschriften für die Rückholung von Alassa offiziell der Landesregierung Baden-Württemberg übergeben. Tausende Unterzeichner des Ellwangen-Appell stehen für den Protest gegen die politisch motivierte Abschiebung von Alassa, für ein Nein zur Festung Europa und für die Solidarität mit Geflüchteten. Adelheid Gruber vom Freundeskreis Alassa dazu: „Wir haben Unterschriften aus vielen Ländern bekommen – das zeigt dass wir Teil einer inzwischen weltweiten Bewegung gegen unmenschliche Flüchtlingspolitik sind. In diesem Zusammenhang zeigen die „erst“ 18 000 Unterschriften, dass im Hintergrund auch Widerstand und Wühlarbeit gegen unsere Petition stattfindet. In Verbindung mit der Übergabe der Unterschriften wird daher auch eine Protestkundgebung stattfinden.“

    Das dritte Highlight wird ein Weihnachtsfest der internationalen Solidarität am Freitag, 21. Dezember um 18.30 Uhr im Arbeiterbildungszentrum Süd. Der Freundeskreis Alassa hat allen Grund zu feiern angesichts der erfolgreichen praktisch organisierten Solidarität der letzten Monate. Alle Unterstützer und Interessierte sowie Presse und Medien sind jeweils eingeladen.

    Mit freundlichem Gruß Adelheid Gruber